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Hundehaftpflicht
Fallbeispiele

Warum ist die Hundehaftpflichtversicherung nützlich?

Mein Hund hat einen vorbeifahrenden Fahrradfahrer gebissen, wie geht es jetzt weiter? Beim Spielen hat er ein Kind verletzt, wer zahlt die Arztrechnung?

In Fällen wie diesem, also bei sogenannten Personenschäden, rettet einen die Tierhalterhaftpflicht. Sie kommt für die Kosten auf, die dem Radfahrer aus diesem Vorfall entstehen. Das können nicht nur Behandlungskosten, sondern auch Folgeschäden oder Verdienstausfälle sein.

Ebenso tritt die Hundehaftpflicht ein, wenn unser Hund durch sein Verhalten beispielsweise einen Verkehrsunfall auslöst, da er über die Straße gehuscht ist. Wenn dabei Sachschäden z.B. an einem Auto entstehen, werden diese ebenfalls von der Hundehaftpflicht übernommen. Dasselbe gilt auch, wenn er einem Gast die Schuhe zerbeißt.





Auch wenn unser Hund zuhause in der Mietswohnung, oder im Urlaub den Boden des Hotelzimmers beschädigt, also ein sogenannter Mietsachschaden entsteht, kann dieser je nach Versicherung von dieser ausgeglichen werden.

Alle Schäden an Dritten werden von einer Hundeversicherung abgedeckt, so dass ein Schaden nicht zwangsläufig zum finanziellen Ruin des Hundebesitzers führt.

Ein Vergleich der Anbieter lohnt sich in jedem Fall, hier hilft vergleichen-und-sparen.de.



Anders sieht es aus, wenn unser Hund einen anderen Artgenossen beißt. Die Behandlungskosten und evtl. anfallende OP Kosten werden nur bis zu einer bestimmten Höhe getragen und zwar gemessen am Wert des gebissenen Hundes. Der Hund wird im Versicherungsjargon als "Sache" gewertet und entsprechend wird der Wiederbeschaffungswert ausgeglichen. Hat unser Hund etwa einen kleinen Mischling gebissen und die Behandlungskosten pendeln sich im vierstelligen Bereich ein, so müssen wir, bzw. die Versicherung lediglich den Sachwert des Hundes ersetzen. Dieser deckt in den seltensten Fällen die tatsächlichen Behandlungskosten ab. Aus Kulanz kann man natürlich die tatsächlichen Kosten aus eigener Tasche bezahlen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet. Ohne Hundehalterhaftpflichtversicherung muss der Hundebesitzer selbst für alle Schäden aufkommen, die sein Hund verursacht.


Kommentare

Bello hat geschrieben:
10.01.2009 - 17:35 Uhr
Hallo, diesen Schaden würde ich der Versicherung melden. Dafür bist Du ja auch versichert. Es kann nur sein, dass die Versicherung wegen der allg. Tiergefahr nur 50% der Rechnung übernimmt.
Kaede88 hat geschrieben:
01.01.2009 - 19:00 Uhr
Hallo Leute...
Also mir ist es heute passiert, dass mein Hund (Labradormischling) den meiner Freundin (Jack Russel Terrier) gebissen hat. Dieser muss jetzt in Vollnarkose genäht werden...
Meiner hat zwar eine haftpflichtversicherung, aber kann man in dem fall damit was anfangen???
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