Die artgerechte Haltung von Hunden ist gesetzlich vorgeschrieben.
Nach dem Gesetz heißt es:
"Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen".
Diese Regeln werden in unserer Gesellschaft zu oft missachtet was unter anderem daher rührt, dass sich Leute vor der Anschaffung eines Hundes keine oder zu wenige Gedanken über die Konsequenzen eines solchen Schrittes machen.
Beispielsweise muss ein Hund genügend Bewegung haben, damit keine chronischen Schmerzen, vermeidbare Leiden oder Schäden entstehen. Es muss beachtet werden, dass der Hund genügend Platz zum Auslaufen und einen Ort hat, an dem er in Ruhe schlafen kann und bei schlechtem Wetter Unterschlupf findet. Ideal dafür wäre ein Garten mit einer Hütte.
In einer Wohnung muss er einen definitiven Platz zugewiesen bekommen.
Am Wichtigsten ist sicher, sich die Zeit zu nehmen, den Hund zu erziehen. Hier ist es wichtig, sich auch im Vorfeld mit Erziehungsmethoden vertraut zu machen, damit man auf den Vierbeiner optimal vorbereitet ist. Wenn man sich die Zeit nimmt, den Hund richtig aufzuziehen, wird der Hund auch den verführerisch duftenden Knochen im Mülleimer ignorieren und beim Kämmen oder Krallenschneiden stillhalten.
Eine artgerechte Haltung ist natürlich auch zwingend erforderlich, wenn Sie Ihren Hund zu gewerblichen Zwecken halten, zum Beispiel in der Forstwirtschaft oder auch im Dienst des Staates. Hier gilt es, bestimmte, vom TÜV vorgegebene Richtlinien einzuhalten. Näheres erfahren Sie auf der Seite der SGS-TÜV GmbH - Ein Unternehmen der SGS-Gruppe und des TÜV Saarland e.V. unter
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