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Hundehaltung
Der Hund im Recht

Im deutschen Gesetz wird unser Hund als "Sache" bezeichnet und auch entsprechend behandelt. So fällt er, wenn der entlaufene Hund aufgegriffen und dem Besitzer zurück gebracht wird, unter das Pfandrecht. Entsprechend kann für die "Fundsache" ein Finderlohn verlangt werden der sich nach dem Wert des Tieres richtet. Ebenso ist ab einem gewissen Wert sogar die Pfändung unseres Hundes möglich. Lediglich im Rahmen des Tierschutzgesetzes wird unser Hund nicht als "Sache" behandelt. Hier gilt er als schützenswertes Tier in der Obhut des Menschen, welches artgemäß und verhaltensgerecht gehalten werden muss. Bei Zuwiderhandlungen sieht der Gesetzgeber empfindliche Strafen vor.

Einer steuerlichen Erfassung unseres Hundes bei der jeweiligen Gemeinde, sollten wir ebenfalls schnellstens nachkommen. Vergisst man die Anmeldung drohen nämlich auch in diesem Bereich unangenehme Bußgelder.

Auch Probleme bei der Kampfhundeverordnung sollte man im Vorfeld abklären, denn hier hat der Gesetzgeber unterschiedliche Auflagen vorgesehen. Zur Haltung von so genannten "Kampfhunden" ist daher eine Erlaubnis nötig. Ob der jeweilige Hund unter diese Klassifizierung fällt und sich einem Wesenstest unterziehen muss hängt vom jeweiligen Wohnort ab. Dies ist nämlich nicht bundesweit einheitlich geregelt und obliegt dem jeweiligen Bundesland.


Kommentare

Gregor hat geschrieben:
11.09.2010 - 17:27 Uhr
Unser Hund ist von einem anderen hund angefallen worden.
Eine Doge die mit einer Ausziehbaren Leine angeleint war.
Die Leine ist natürlich gerissen und der Hund auf unseren Hund los gegangen.
So wie es aussieht wird unser Hund sterben. Nur alleine die Anschaffungskosten und die Tierarzt kosten von ca. 1000 Euro wie geh ich vor?
Tags: Hundeangriff

Silvio hat geschrieben:
08.06.2010 - 20:40 Uhr
Na das find ich ja nicht schön. Ein Hund ist doch keine Sache. Nen Plüschtier ist eine Sache, quasi nen Gegenstand. aber kein Hund. nee find ich echt nicht in ordnung
Tags: Hund, Sache. Gesetz


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