Im deutschen Gesetz wird unser Hund als "Sache" bezeichnet und auch entsprechend behandelt. So fällt er, wenn der entlaufene Hund aufgegriffen und dem Besitzer zurück gebracht wird, unter das Pfandrecht. Entsprechend kann für die "Fundsache" ein Finderlohn verlangt werden der sich nach dem Wert des Tieres richtet. Ebenso ist ab einem gewissen Wert sogar die Pfändung unseres Hundes möglich. Lediglich im Rahmen des Tierschutzgesetzes wird unser Hund nicht als "Sache" behandelt. Hier gilt er als schützenswertes Tier in der Obhut des Menschen, welches artgemäß und verhaltensgerecht gehalten werden muss. Bei Zuwiderhandlungen sieht der Gesetzgeber empfindliche Strafen vor.
Einer steuerlichen Erfassung unseres Hundes bei der jeweiligen Gemeinde, sollten wir ebenfalls schnellstens nachkommen. Vergisst man die Anmeldung drohen nämlich auch in diesem Bereich unangenehme Bußgelder.
Auch Probleme bei der Kampfhundeverordnung sollte man im Vorfeld abklären, denn hier hat der Gesetzgeber unterschiedliche Auflagen vorgesehen. Zur Haltung von so genannten "Kampfhunden" ist daher eine Erlaubnis nötig. Ob der jeweilige Hund unter diese Klassifizierung fällt und sich einem Wesenstest unterziehen muss hängt vom jeweiligen Wohnort ab. Dies ist nämlich nicht bundesweit einheitlich geregelt und obliegt dem jeweiligen Bundesland.
mellchenev hat geschrieben:
05.02.2010 - 13:41 Uhr
Bozena...ich gebe dir recht...viele Menschen schaffen sich einen Hund an und geben sich nicht mal die Mühe die Hundesprache richtig zu deuten...vielmehr müssen die Hunde uns verstehen...ins Bettchen liegen, täglich baden usw.wenn sie den ganzen tag hindurch bellen, dann bestärken sie den Hund noch zum weiterbellen...Die Hundesteuer gehört abgeschafft, dafür sollten alle Menschen die sich einen Hund zulegen, egal wie groß/klein die Hundeschule wenigstens für ein Jahr besuchen müssen! Da bekommen sie dann schon gesagt, was sie falsch und richtig machen und die Hunde lernen wenigsten ein wenig soziales Verhalten untereinander..die Menschen auch :o)
Bonzo hat geschrieben:
05.10.2009 - 12:26 Uhr
Zum Artikel Recht bei Hunden:
Nach BGB §90a sind Tiere keine Sachen, es werden nur die für Sachen geltenden Gesetze angewendet.
Daher ist der o.g. Artikel rechtlich nicht richtig.
Im übrigen gilt für gefundene Tiere das "Fundrecht" nach § 965 BGB.
C. Haak
Bozena hat geschrieben:
30.06.2009 - 17:56 Uhr
Ich finde es sehr schade das menschen nicht logisch denken und hunde als "kampfhund" bezeichnen es gibt keine KAMPFHUNDE doch es gibt gefährliche hunde deshalb sollte jeder hund ab ner grösse zum wesenstest und nicht nur pits staffs... es kommt nur auf die jeweilige zucht und ERZIEHUNG an. ich hab ein pitbull rüde 1 jahr 8 monate er versteht sich mit allen hunde doch es gibt viele andere rassen die ihn gebissen haben weil sie zb ohne leihne laufen das ist falsch. bei mir wo ich wohne haben schon so oft hunde gebissen auch menschen doch beisst ein anlage hund ist das direkt im fernsehn zu sehen. und dann wollte ich noch sagen das es auch unmöglich ist das nur leute mit solchen rassen den sachkundenachweis machen müssen diese fragen handeln über ganz normalen hundealgemeinwiissen das ist alles schwachsinn.