In Mietverträgen wird in der Regel die Möglichkeit zur Tierhaltung in der Mietwohnung geregelt. Meistens ist hier eine Klausel enthalten, die entweder ein generelles Verbot der Tierhaltung vorsieht, der Zustimmung des Vermieters zur Tierhaltung bedarf, oder Tierhaltung gänzlich erlaubt. Fehlt die Klausel zur Haltung von Tieren im Mietvertrag so gilt, dass Kleintiere in der Wohnung gehalten werden dürfen, von denen keine Schäden oder Störungen ausgehen. Ob auch die Haltung eines Hundes in der Mietwohnung zur "Kleintierklausel" gehört, ist in der Rechtssprechung sehr umstritten.
Das generelle Verbot ist von Rechtswegen her unwirksam, Kleintiere dürfen vom Mieter immer gehalten werden. Ab welcher Größe ein Hund nicht mehr zu den Kleintieren zählt ist Ansichtssache und bedarf notfalls einer gerichtlichen Klärung. Daher ist es in der Regel ratsam, diese Belange vorab mit dem Vermieter abzuklären. Bedarf die Haltung des Hundes in der Wohnung der Zustimmung des Vermieters, so kann der Mieter in den meisten Fällen davon ausgehen, dass er die Zustimmung erhält - sofern nicht sachliche Gründe vorliegen, die eine Verweigerung der Hundehaltung rechtfertigen würden. Insbesondere trifft dieses Verhalten zu, wenn bereits andere Mieter im selben Haus einen Hund in ihrer Wohnung halten.
Ich möchte in 3Jahren einen Hund, denn ich gehe noch in die Schule und möchte mich danach gerne selber um die Erziehung kümmern. Meine Eltern sind damit einverstanden.
Naja und da wollt ich wissen ob man einen Bichon Havaneser ca. 23-27cm in einer 80qm Wohnung halten kann. Haben natürlich auch einen Garten und gleich in unserer nähe ist ein wald und viele verschiedene "Gassi Wege".
Wäre sehr dankbar, wenn mir wer helfen könnte.
Glg Lilly
Danke Emilia :) aba ihr habt nen aufzug oder? weilo meine mutter meint das treppenlaufen denen net so gut tut... naja ich schau mal ;) trotzdem danke! :)
Hunde, Das große GU Praxishandbuc...
Ganz egal, was es ist, in diesem Buch stimmt a...
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