Jeder Hundebesitzer ist dazu verpflichtet eine Hundesteuer zu entrichten. In Deutschland variiert der Steuersatz für die Vierbeiner erheblich. Jede Gemeinde erhebt einen anderen Satz, der unter anderem abhängig von Rasse und Anzahl ist.
Der Hundehalter ist dazu verpflichtet, seinen Hund bei der Steuerbehörde anzumelden. Daraufhin erhält der Hundebesitzer den Steuerbescheid, in dem er klare Aussagen über Rasse, Geschlecht und Wurfjahr des Hundes machen muss. In diesem ist auch die anfallende Steuer für das kommende Jahr aufgezeigt. Die Summe liegt in Deutschland zwischen 20 bis 250 Euro. Mit Erhalt des Steuerbescheides erhält der Hundehalter auch die Hundemarke die der Hund stets am Halsband tragen muss, damit er eindeutig identifiziert werden kann.
Von der Hundesteuer ausgenommen sind Blindenhunde, Rettungshunde und Schutzhunde. Personen mit niedrigem Einkommen können sich unter Umständen von der Hundesteuer befreien lassen bzw. eine Ermäßigung erfragen.
Die historische Entwicklung der Hundesteuer
Quellen aus Mitteldeutschland berichten bereits im 15. Jahrhundert über ein sogenanntes "Hundekorn", das von den Bezirken erhoben wurde. Es handelte sich hierbei um eine Ablöse der Hundegestellungspflicht der Bauern im Rahmen von Jagdfrondiensten.
Anfang des 19. Jahrhunderts wurde die Hundesteuer als Luxussteuer bzw. teilweise als Nutzungsgebühr deklariert. Generell ist zu sagen, dass die jeweiligen Gemeinden das Recht auf Besteuerung besaßen und nur mit wenigen Ausnahmen die Länder einen Anteil des eingenommenen Geldes verlangten.