Bei seinem morgendlichen Lauf stürzte ein Jogger über einen Hund, der nicht angeleint war. Infolgedessen forderte er Schadensersatz von der Versicherung des Halters, da er sich mehrere Knochenbrüche zugezogen hatte.
Das Oberlandesgericht Koblenz entschied: Der Jogger nahm den Hund schon aus der Ferne war und hätte sich auf das unberechenbare Verhalten des Hundes einstellen müssen.
Ergo trifft den Kläger eine Mitschuld und muss rund 30 Prozent des Verdienstausfalls selbst tragen.