
Wer des Öfteren Urlaub in südlichen Ländern gemacht hat, weiß um die fehlende Hilfe und Pflege für streunende Hunde und Katzen, die zum alltäglichen Straßenbild gehören. Die zum Teil verwahrlosten Tiere sehen so mitleiderregend aus, dass viele Urlauber sich ein Herz fassen und diese mit nach Hause nehmen wollen. Die tierische Nächstenliebe ist durchaus gut zu heißen, aber leider wissen die wenigsten, dass damit einher auch etliche Bestimmungen eingehalten werden müssen, um den Vierbeiner nach Deutschland importieren zu können.
Generell gilt in allen europäischen Ländern eine vorgeschriebene Tollwutimpfung, die mindestens vier Wochen zurückliegen muss, wenn man ein Tier exportieren möchte. Da in der Regel eher selten vier Wochen am Stück Urlaub gemacht wird, kann diese Bestimmung selten eingehalten werden. Zudem müssen alle Tiere, die nach Deutschland eingeführt werden, gechippt bzw. gut lesbar tätowiert sein. Des Weiteren muss eine Mustergesundheitsbescheinigung des betreffenden Tieres vorliegen. Zusätzlich ist in vielen Ländern eine Bescheinigung eines Bluttests, der allerdings drei Monate vor Einfuhr erfolgen muss, Vorschrift.
Wer dennoch die Einfuhr eines Hundes oder einer Katze in Erwägung zieht, riskiert, dass sein liebgewonnener Vierbeiner vorerst vom Zoll in Quarantäne geschickt wird. Hierbei ist darauf zu achten, dass gerade junge Tiere, wie Welpen oder Katzenkinder, schweren psychischen Belastungen ausgesetzt werden, die irreparabel sein können.
Vielmehr sollten Tiere, die auf der Straße gefunden werden, in den örtlichen Tierheimen oder anderen Tierschutzorganisationen abgegeben werden. Will man dennoch eines der Tiere mit in seine Heimat nehmen, sind diese Anlaufstätten der richtige Ansprechpartner.