Stuttgart. - Wenn sie für Arbeiten herangezogen werden, sind Hofhunde von der Steuer befreit. Zu dieser Entscheidung kam das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Ein Hundehalter aus dem baden- württembergischen Kirchheim, der nebenbei als Landwirt tätig ist, hatte sich geweigert, 96 Euro Hundesteuer zu zahlen, da sein Schäfer- Sennerhund-Mischling seine Legehennen bewache. Der Vierbeiner trage also dazu bei, Geld zu verdienen. Einmal habe er zum Beispiel einen Fuchs gestellt. Diese Aussage überzeugte das Verwaltungsgericht. Weil der Hund nicht zum Freizeitvergnügen gehalten werde, entschied das Gericht in seinem Urteil, dass keine Hundesteuern zu entrichten sei.