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Hunde.de - News


27.03.2009
Geklonte Hunde für Jeden!
Seit einigen Jahren "produziert" die amerikanische Firma "BioArts International" Hunde und verkauft diese an alle, die es sich leisten können.
Dass ein solch großer Eingriff in die Humangenetik nicht ohne Reaktionen verläuft, ist natürlich vorprogrammiert:
Schon damals als das Schaf Dolly, das erste geklonte Lebewesen das Licht der Welt erblickte, gab es einen entsetzen Aufschrei in der Tierschützer-Szene.

Nun warnen Tierschützer wieder: Geklonte Tiere sterben schon oft im Mutterleib und haben oftmals keine hohe Lebenserwartung. Den trauernden Besitzern wird die Wiedergeburt ihres Lieblings vorgegaukelt.
Nicht alle Hundefreunde verurteilen geklonte Hunde, einige nutzen dieses Angebot sogar:
Soeben hat ein amerikanisches Hundebesitzerpärchen einen "baugleichen" Nachfolger ihres verstorbenen „Lancelot“ in Empfang genommen, eben den ersten geklonten Hund der Welt.

155.000 Dollar gaben die beiden aus, um ein neues Labrador-Exemplar in den Händen zu halten.
Passenderweise heißt dieser "Lancelot Encore" – Übersetzt: "Lancelot noch einmal".

Es bleibt abzuwarten, wie viel Erfolg die Firma mit diesem Angebot haben wird. Eines ist aber sicher: Zwar kann man Rassen klonen, den Charakter eines Lebewesens aber niemals.


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Kommentare

CAT4DOGS Hunde-Erziehung, Problemhundtherapie hat geschrieben:
28.04.2009 - 11:55 Uhr
Was bedeutet straf- und gewaltfreier Umgang mit dem Hund?


Die jahrelange Erfahrung im Umgang mit dem Hund hat uns gelehrt, dass jegliche Form der Bestrafung des Hundes überflüssig ist. Hier beziehen wir die Verbote über Nein… Aus… Pfui etc. mit ein, denn auch ein Verbot ist eine Bestrafung und nötigt den Hund zur Vermeidung. Wendet man Verbote an, muss immer eine Konsequenz folgen. Hier bewegt sich der Mensch -oftmals durch Hilflosigkeit- schnell im Bereich der Gewalt. Ein heftiger Leinenruck, ein Runterdrücken, ein gnadenloser Zug am leider noch immer noch verwendeten Stachelhalsband - oder ein Druck auf das Knöpfchen der Fernbedienung welcher dem Hund einen Stromschlag oder Spraystoß verpasst. Dies ist nur ein minimaler Bruchteil von dem, was wir Menschen so gegen das Verhalten unserer so sehr geliebten Hunde tun. Der Straf- und Gewaltform sind kaum Grenzen gesetzt. Wen interessiert unser mühsam erschaffenes Tierschutzgesetz, wenn es nicht ausreichend von Amtswegen geahndet wird. In diesem Zusammenhang sollte man sich folgenden Passus ins Gedächtnis rufen und einmal in ruhiger Minute darüber nachdenken, wie viele Menschen/Hundehalter gegen genau dieses Gesetz verstoßen:


Erster Abschnitt Grundsatz
§ 1
Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat,
1. muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen,
2. darf die Möglichkeit des Tieres zu artgemäßer Bewegung nicht so einschränken, dass ihm Schmerzen oder vermeidbare Leiden oder Schäden zugefügt werden,
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
§ 3
Es ist verboten, …
4. ein Tier auszubilden oder zu trainieren, sofern damit erhebliche Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden sind,…




Was bedeutet artgerechte Haltung und Zucht?


Der Hund ist ein hochsoziales Lebewesen, welches in freier Natur in einem gewachsenen Rudelverband lebt. Die hierarische Struktur eines Rudels strukturiert sich von unten nach oben. In diesem Sinne und nach dem Gesichtspunkt unserer heutigen Haushunde muss diese natürliche Struktur Beachtung in der Mensch/Hund Gemeinschaft finden. Das für den Hund benötigte und hierarchisch gestaltete Rudel ist die menschliche Familie in der er lebt. In der freien Natur werden rudelfremde Artgenossen als Konkurrenten vertrieben oder getötet. In den seltensten Fällen wird ein rudelfremdes Tier in die bestehende Gemeinschaft integriert. Das Hundeleben in unserer Zivilisation wird durch den Menschen gesteuert und bringt nicht artgerechte Zusammenkünfte in Form von z.B. „Spielwiesen" und „Welpenspielgruppen" mit sich. Unsere Hunde müssen mit „Nachbars Hund" -rudelfremder Artgenosse- klar kommen. Eine Erwartungshaltung des Menschen, nicht des Hundes und bedeutet bei jeder Zusammenkunft für den Hund Stress und ruft das artgerechte und natürliche Konkurrenzverhalten hervor. Unter dem Aspekt der rassespezifischen Eigenschaften und Bedürfnissen eines jeden Hundes sollte man nun folgenden Passus aus dem Tierschutzgesetz aufmerksam lesen:


Zweiter Abschnitt Tierhaltung
§ 2
Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, ...
3. muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung des Tieres erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen.
§ 2a
5. an Kenntnisse und Fähigkeiten von Personen, die Tiere halten, betreuen oder zu betreuen haben und an den Nachweis dieser Kenntnisse und Fähigkeiten.


Die Zuchtebene lässt heute mehr als zu wünschen übrig. Sollte doch eigentlich die Arterhaltung, die Gesundheit, die Natur des Hundes und sein Wesen im Vordergrund stehen. Gegensätzlich finden wir mehr und mehr Rassen, welche für den Menschen angepasst auf „Schönheit", Funktionalität und Trend selektiert werden. Rassen werden anerkannt, welche aus dem gesundheitlichen Aspekt klar ersichtlich und nachweislich gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Wir nehmen hier nur einmal den Shar Pei, den Mops oder auch immer wieder gerne den Deutschen Schäferhund. „Schöner…. besser…. schräger" - Hüfte kaputt. Wir stellen hier die natürlichen Defizite nicht außer Frage, dennoch hat die fehlerhafte Selektion ihr Übriges getan. Wir wollen zurück. Zurück zur Natürlichkeit und zur Gesundheit der Hunde. Es ist nicht wichtig, wie oder wo bestimmte Flecken zu sehen sind, es ist wichtig, dass die Hunde gesund sind, der Züchter sich seiner Verantwortung für die Aufzucht der Welpen bewusst ist und dieser nachkommt und der Hundehalter über das Wesen Hund von seinem Züchter des Vertrauens aufgeklärt und angeleitet wird. Auch in diesem Zusammenhang sollte man die Augen vor unserem Tierschutzgesetz nicht verschließen.
© Absolut Hund (Heike Beuse)

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