
Karlsruhe - Für Hundehalter und für Hunde ist der freie Auslauf ohne Leine eine Notwendigkeit und eine Freude zugleich. Doch, müssen Hunde in Wald und Feld an die Leine? Dr. Bernhard Peichl, Leiter des Forstamt des Forstamtes im Landratsamt Karlsruhe, gab hierzu folgende Auskunft. Gebiete in denen immer Leinenzwang für Hunde besteht sind in der Regel durch Schilder eindeutig gekennzeichnet.
Es handle sich hierbei um tollwutgefährdete Gebiete und Naturschutzgebiete. Gemäß Tollwutverordnung gelte aber folgende Ausnahme: Der Hund könne immer frei laufen, wenn er gegen Tollwut geimpft sei und sich im Einwirkungsbereich des Hundeführers befinde.
Hört der Hund auf das Herrchen ist die Leine Nebensache
Peichl vertritt die Ansicht, dass solange der Halter seinen Hund auf freiem Feld noch sehe und dieser auf Zuruf oder andere Zeichen sofort reagieren würde, gegen den Freilauf keine Bedenken bestehen würden. Im Wald, in der Nähe von Hecken, in unübersichtlichem Gelände oder spätestens beim Anblick von Wildtieren solle der Hund grundsätzlich an die Leine genommen werden. Unterholz, Büsche und Unland seien nämlich beliebte Einstände für Wildtiere aller Art. Hier könne den Hund, der viel empfindlichere Sinnesorgane besitze als der Mensch, urplötzlich seine angeborene Jagdleidenschaft überkommen.
Jeder Hundeführer solle durch intensive Naturbeobachtung ein Gespür für das Vorhandensein und die Bedürfnisse von Wildtieren entwickeln, um bei Bedarf sowohl auf seinen Hund einwirken, als auch anderen Naturfreunden Rede und Antwort stehen zu können. Beim Zusammentreffen mit Kindern oder ängstlichen Personen sei es eine Sache des Taktes und der Sicherheit, seinen Hund wieder an die Leine zu nehmen, so abschließend die Bitte des Forstexperten. (ps)