
Tittmoning (mw). Als Konsequenz der sich häufenden Beschwerden beschloss der Tittmoninger Stadtrat in seiner Märzsitzung eine Verordnung zum Leinenzwang für große Hunde im Stadtgebiet. Darüber hinaus ist es künftig im gesamten Gemeindegebiet verboten, Kampfhunde frei laufen zu lassen. Mit der Genehmigung einer zweiten Satzung ändern sich künftig auch die Termine für die Öffnung von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen. Aufgrund mangelnder Nachfrage wird es im Stadtgebiet nur noch möglich sein, die Geschäfte an zwei Sonntagen offen zu halten, für Asten wurden zwei verkaufsoffene Sonntage beschlossen wurden.
Nach einer einvernehmlichen Änderung der Entwässerungssatzung zur Befreiung von Anwesen von der Entsorgungsabgabe, die ihr Niederschlagswasser selbst versickern oder anderweitig beseitigen und der Regelung der Anschlusspflicht für alle, die dazu auch berechtigt sind, wandte sich das Gremium den Geschäftsöffnungszeiten an den "Marktsonntagen" zu. Bürgermeister Dietmar Cremer erläuterte dazu, man habe in enger Abstimmung mit dem Gewerbeverband und dem Landratsamt entschieden, wegen des oftmals geringen Interesses und der "Konkurrenz" benachbarter Gemeinden in Tittmoning nur am zweiten Sonntag im März zum Fastenmarkt und an einem Sonntag im November - jedoch nicht mehr zum Kathreinmarkt - die Öffnung der Geschäfte zwischen 12 und 17 Uhr zu gestatten.
In Asten werde dies mit der gleichen zeitlichen Eingrenzung am letzten Juniwochenende zum Erlebnismarkt und am vorletzten Oktoberwochenende zur Dorfkirta möglich sein. Besondere Regelungen des Ladenschlussgesetzes und sonstige arbeitsrechtliche Schutzvorschriften seien von der Verordnung nicht berührt.
Stadtrat Ruhland kritisierte in seiner Replik, er bedauere, dass mit der neuen Satzung jahrhundertealte Traditionen im Sande verliefen. Im Grunde scheine die Tittmoninger Novemberregelung die Privilegierung eines einzelnen Geschäfts darzustellen. Andere Orte machten Werbung für ihre Märkte, in Tittmoning jedoch sei dies überhaupt nicht der Fall. Dazu erläuterte Bürgermeister Cremer, hinsichtlich der Resonanz auf die Märkte könne man sagen: "Außer Spesen nichts gewesen". Zudem habe der Gewerbeverband zu dem Thema seine Mitglieder befragt. Schließlich wurde die Satzung mit einer Gegenstimme beschlossen.
In seinen Erläuterungen zur neuen Hundehaltungsverordnung betonte Bürgermeister Cremer, man habe die Satzung - obwohl bis dato noch nichts passiert sei - aufgrund der sich häufenden Beschwerden von Eltern, die Angst um ihre Kinder hätten, erstellt. Einzelanordnungen seien bedingt durch die deutsche Gesetzgebung nur erschwert möglich, da es hierzu stets eines konkreten Vorkommnisses bedürfe.
Auf den Einwand von Stadtrat Ruhland, warum man die Leinenpflicht nicht auf das gesamte Gemeindegebiet ausdehne, wurde darüber informiert, dass Beschwerden bisher nur aus dem Stadtgebiet gekommen seien. Man könne jedoch bei Bedarf die Regelung jederzeit auch auf die restlichen Ortsteile erweitern. Von allen Seiten wurde allerdings mit einem Stirnrunzeln die durch die Rechtsprechung und die Gesetzgebung erforderliche Eingrenzung auf Hunde von mindestens 50 Zentimeter Schulterhöhe - zum Beispiel Schäferhunde, Boxer, Dobermänner oder Deutsche Doggen - zur Kenntnis genommen. Vor allem stellte man sich in diesem Zusammenhang die Frage, wer denn wohl diesen Bestandteil der Regelung prüfen solle. Schließlich wurde der Satzungsentwurf ohne Gegenstimme genehmigt. Ohne Diskussion erteilte man in weiteren Tagesordnungspunkten der Beschaffung von Ausrüstungsgegenständen und Schlauchmaterial zum Gesamtpreis von etwa 12.000 Euro für die Feuerwehren des Gemeindebereichs ebenso das Plazet wie dem Feststellungsbeschluss zur 19. Änderung des Flächennutzungsplans mit integriertem Landschaftsplan im Bereich Harmoning-Süd. Nach einem Beschluss des Plenums dürfen die Antragsteller Ferdinand Schiller und Hubert Valentiner das Stadtfest durchführen, wobei die Auflage erteilt wurde, dass für alle Gewerbetreibenden und Vereine die Möglichkeit bestehen sollte, sich daran zu beteiligen. Seitens der Kommune wird die Absperrung der B 20, die Bereitstellung der Hauptbühne und der Hütten sowie des Schulsportplatzes als Parkplatz gewährleistet werden. Schließlich räumte man einen Zuschuss von 1.500 Euro ein, da die Veranstalter keinen Eintritt verlangen w Stadtrat Reichenau bat im Rahmen von vier Anfragen, dem Plenum den Sachstand zur Überprüfung der örtlichen Gegebenheiten hinsichtlich des Förderprogramms für energetische Sanierung öffentlicher Gebäude mitzuteilen. Cremer erläuterte, aufgrund der strengen Vorgaben des Programms kämen im Gemeindebereich nur die Schulen in Tittmoning und Törring sowie der Kindergarten in Tittmoning in Frage.
Für die Tittmoninger Schule sei bereits vor längerer Zeit ein Energiepass in Auftrag gegeben worden und man werde zunächst prüfen, ob ein Paket an Maßnahmen zustande komme, für das dann die zinsgünstigen Darlehen des Förderprogramms in Anspruch genommen werden könnten. Anschließend würden die beiden anderen Gebäude überprüft.
In seiner zweiten Anfrage fragte Reichenau, ob hinsichtlich eines Schreibens der "Interessengemeinschaft der Burgfestbetroffenen" eine Antwort verfasst worden sei. Dazu wurde informiert, es hätten noch rechtliche Fragen geklärt und das Landratsamt Traunstein konsultiert werden müssen. Nunmehr sei die Antwort formuliert und werde in Kürze zugestellt. Darüber hinaus finde am 18. April eine Informationsveranstaltung statt.
Zum Kinderspielplatz im Unteren Burgfeld erhielt Reichenau die Antwort, die angesprochene Auswertung der Bürgerbefragung sei vorgenommen worden und es sei geplant, im Frühjahr mit den Anliegern zu sprechen, um die Wünsche abzuklären. Zur kommunalen Verkehrsüberwachung teilte der Bürgermeister mit, 3. Bürgermeister Albert Dippl habe auftragsgemäß an einer Versammlung der interessierten Gemeinden teilgenommen und die Verwaltung werde die Ergebnisse für eine der kommenden Sitzungen des Stadtrats aufbereiten. Stadtrat Ruhland teilte mit, er habe nunmehr den veränderten Text für die Informationstafel in der Burg fertig und wurde an Oliver Maier von der Verwaltung verwiesen, der für die Umsetzung zuständig sei.
Aufgrund der Bitte von Stadtrat Dr. Aigner teilte der Bürgermeister die aktuellen Zahlen aus der Kindergarteneinschreibung - Kay 39, Asten 17, Törring 24 und Tittmoning 67 Kinder - mit. Allerdings entspann sich nach der Frage von Stadtrat Lex, warum man die Buchungszeiten geändert habe, eine lebhafte Debatte über die vormittags nicht mehr möglichen kürzeren Buchungszeiten.
Bürgermeister Cremer informierte darüber, dass in einvernehmlicher Absprache mit den Kindergärtnerinnen und Elternbeiräten auf kürzere Buchungszeiten verzichtet werde, weil zum einen der Bedarf nicht vorhanden gewesen sei - nur elf Kinder im gesamten Gemeindegebiet - und zum anderen nach Auffassung der Kindergärtnerinnen die neu gesteckten vielschichtigen Bildungsziele im sprachlichen, religiösen, mathematischen, naturwissenschaftlichen, musischen und ökologischen Bereich nur in einer mindestens vierstündigen "Kernzeit" erreicht werden könnten.
Stadträtin Kellner wandte dagegen ein, die Eltern wüssten sehr wohl selbst, was sie ihren Kindern zumuten könnten und Dr. Aigner äußerte Bedenken, dass die ganz jungen Kinder durch eine mindestens vierstündige Verweildauer überfordert sein könnten. Seitens der Opposition wurde kritisiert, dass die Eltern selbst nicht befragt worden seien - Einwände, die vom Bürgermeister mit der Bemerkung konterkariert wurden, das kompetente Fachgremium aus Kindergärtnerinnen und Elternvertretern habe die Lösung einvernehmlich getroffen.
Stadträtin Berreiter schließlich verwies darauf, dass für zeitlich überforderte kleine Kinder auch die "Zwergerlgruppe" zur Verfügung stünde. Die zuständige Referentin Stadträtin Schuhbeck gab schließlich noch die Anregung der Kindergärtnerinnen in Kay wieder, auf dem öffentlichen Spielplatz ein allgemeines Rauchverbot zu erlassen.
Abschließend teilte das Stadtoberhaupt mit, der Gewerbeverein sehe sich künftig außerstande, die hohen Kosten für die Weihnachtsbeleuchtung am Stadtplatz alleine zu tragen. So kam man überein, einen Zuschuss in Höhe von 1.000 Euro zu gewähren.