
Um eine Ausbreitung der Tollwut zu verhindern, werden ab 23. April 2007 im Regierungsbezirk Darmstadt erneut Impfköder für Füchse ausgebracht. Dabei werden pro Quadratkilometer durchschnittlich 30 Köder über Wald und Feld von Flugzeugen verteilt. In Stadtgebieten, wo dies nicht möglich ist, werden die Köder von Hand ausgelegt.
In die, die wie Hundekuchen aussehen, ist eine Impfstoffkapsel eingebettet. Im gefährdeten Bezirk dürfen Hunde und Katzen nicht frei laufen gelassen werden. Hiervon ausgenommen sind Hunde, die nachweislich unter wirksamen Impfschutz stehen und die von einer Person begleitet werden, der sie zuverlässig gehorchen, sowie Katzen, die nachweislich unter wirksamem Impfschutz stehen. Die Veterinärbehörde Wiesbaden bittet jedoch die Tierhalter dringend, vom 23. April bis 12. Mai Hunde nur angeleint in Wald und Feld zu führen. Damit soll vermieden werden, dass die Hunde den Füchsen zuvorkommen und Köder samt Plastikkapsel verschlingen.
Aufgefundene Köder oder auch die darin eingepressten Impfstoffkapseln sollen mit bloßen Händen nicht angefasst werden. Bei Hautkontakt mit dem Tollwut-Impfstoff wird empfohlen, sich vom Hausarzt beraten zu lassen. Der Impfstoff ist für Menschen unschädlich, außer wenn das frische Impfvirus in Schleimhäute gelangt, etwa durch Reiben der Augen mit den Händen.
Deutschland - und hier die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg - ist momentan das einzige westeuropäische Land in der EU, in dem noch Tollwut grassiert. In Hessen sind der Großraum Frankfurt, der Bereich entlang der A5 Richtung Darmstadt bis Landkreis Bergstrasse, der südwestliche Anteil des Odenwaldkreises, der Wetteraukreis sowie der Main-Kinzig-Kreis betroffen.
Seit dem Jahr 2001 ist auch das Gebiet der Landeshauptstadt Wiesbaden und der östliche Teil des Rheingau-Taunus-Kreises zum gefährdeten Bezirk erklärt worden. Ursache für die in diesen Gebieten trotz aller Bekämpfungsmaßnahmen immer wieder auftretenden Tollwutfälle sind Probleme mit dem Ausbringen der Impfköder durch Flugzeuge im Ballungsraum Rhein-Main, weil Überflugrechte fehlen oder eine großflächige Bebauung dies verhindert. Auch große Teile des Gebietes der Landeshauptstadt Wiesbaden zählen zu diesen Problemgebieten. Beflogen werden hier nur die Gebiete nördlich der bebauten Ortslagen von Frauenstein, Dotzheim, Wiesbaden, Bierstadt, Igstadt und Breckenheim.
Fragen beantwortet das Veterinäramt der Landeshauptstadt Wiesbaden unter der Rufnummer: (0611)890770 oder unter der eMailanschrift: vertinaeramt@wiesbaden.de (hbh)