Lebensgefahr – Hunde im geparkten Auto

  

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Die Tierschutzorganisation TASSO e.V. informiert:
Lebensgefahr für Hunde im geparkten Auto
Schon nach wenigen Minuten können mehr als 50 Grad erreicht sein

Hattersheim, 27.06.2011 (profact) – Wenn dieser Sommer so wird wie der im vergangenen Jahr, dann werden sich wieder viele tierische Tragödien abspielen: Autofahrer parken in praller Sonne – mit dem Hund auf dem Rücksitz. „Dabei reichen schon eigentlich harmlose 25 Grad Außentemperatur, um das Innere des Wagens in wenigen Minuten auf über 50 Grad aufzuheizen“, erklärt Philip McCreight von TASSO. „Wir haben das in einem Test nachgewiesen. Für den Hund bedeutet das akute Lebensgefahr, woran auch ein paar Zentimeter heruntergelassene Seitenscheiben nichts ändern können!“

Wie Recht McCreight mit dieser Aussage hat, zeigt ein Fall, der sich Mitte Juni 2011 im bayrischen Landshut abgespielte: Polizeibeamte musste einen bereits kollabierten Hund aus einem in praller Sonne geparkten Auto befreien. Laut Medienberichten herrschten 27 Grad Außentemperatur, das Auto hatte etwa eine Stunde mit spaltbreit geöffneten Fenstern in praller Sonne gestanden. Gegen den 65-jährigen Hundebesitzer habe die Polizei Ermittlungen wegen einem Verstoß nach dem Tierschutzgesetz eingeleitet.

Zur Aufklärung über solch leichtfertiges Verhalten stellt TASSO Plakate und Infokarten bereit, die Tierfreunde beispielsweise auf Parkplätzen an Supermärkten, Zoos oder Vergnügungsparks verteilen können. „Das Material ist kostenlos und kann auf unserer Website www.tasso.net angefordert werden“, sagt McCreight und empfiehlt denjenigen, die einen apathisch wirkenden, stark hechelnden Hund in einem geparkten Auto entdecken, einen Anruf bei der Polizei. Außerdem sollte der Besitzer ausfindig gemacht werden, beispielsweise durch einen Ausruf in den angrenzenden Geschäften oder über die Verantwortlichen von Zoos und Parks. „Die Polizeibeamten werden wahrscheinlich bei Gefahr für das Tier eine Scheibe des Wagens einschlagen und den Hund befreien“, so McCreight. Die Kosten für den Einsatz müsse nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz (AZ 12 A 10619/05) der Hundebesitzer tragen. „Außerdem kann er mit einer Anzeige wegen Tierquälerei rechnen“, gibt der TASSO-Chef zu bedenken.

Ist der Hund endlich befreit, sollte man sehr behutsam mit ihm umgehen und ihn keinesfalls beispielsweise mit kaltem Wasser überschütten. Dr. Rolf Wilcken von der Tierklinik Hochmoor im münsterländischen Gescher empfiehlt feuchte Umschläge an Beinen und Pfoten. Durch die Verdunstung des Wassers werde die Körpertemperatur des Hundes schnell gesenkt. Eiskaltes Wasser sei auch fürs Trinken tabu. „Wenn der Hund überhaupt noch in der Lage ist, Wasser aufzunehmen, sollte dies temperiert sein“, rät Wilcken. Ein Besuch beim Tierarzt sollte in jedem Fall stattfinden. „Hier kann der Flüssigkeitsverlust durch Infusionen schnell ausgeglichen werden.“

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