Auch wenn der eigene Hund bestimmt immer ein ganz ein lieber ist und einfach nur spielen will – der Staat sieht das zunehmend anders. Nach schockierenden Zwischenfällen mit Kampfhunden (und der entsprechenden medialen Aufarbeitung) ist eine Haftpflichtversicherung für Besitzer dieser erlaubnispflichtigen Tiere in fast allen Bundesländern per
Gesetz vorgeschrieben.
Bereits vor einiger Zeit ging die Regulierungsfreude der Länder in die nächste Runde. Für ausnahmslos alle Hundehalter besteht die Versicherungspflicht schon länger in Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt, erst kürzlich gesellten sich Niedersachsen und Thüringen dazu. Unabhängig von Rasse und individuellem Charakter des Tieres müssen alle Hundebesitzer in diesen Ländern derzeit eine entsprechende Police abschließen. Das gilt auch für den kleinsten Yorkshire-Terrier.
Dabei dient die Pflichtversicherung vor allem dem Schutz des Halters. Analog zur ebenfalls gesetzlich vorgeschriebenen KFZ Haftpflicht soll der für einen Unfall Verantwortliche vor existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen bewahrt werden. Und verantwortlich ist am Ende sicher nicht das Tier.
Kaum jemand zweifelt am Sinn einer Haftpflichtpolice für den Straßenverkehr oder auch für Kampfhunde mit Problemen beim Ärger-Management. Erlässt das Parlament hingegen eine neue Vorschrift für Muttis Chihuahua, attestiert man ihm gern Gesetzeswut. Dabei kann auch ein kleiner Vierbeiner großes Unheil anrichten: Einmal dem territorial unvorsichtigen Spaziergänger in die Wade gebissen oder die teure China-Vase der cholerischen Erbtante umgeworfen und schon häufen sich die Kosten.
Die Leistungen einer Hundehalterhaftpflicht
Wie der Name schon sagt: die Hundehalterhaftpflicht schützt den Halter, nicht den Hund. Als Herrchen oder Frauchen haften Sie für alle Schäden, die Ihr kleiner oder großer Liebling verursacht. Ob Sie sich persönlich schuldhaft verhalten haben, ist dabei irrelevant – im Rechtsstaat tragen Sie stets die Verantwortung für Ihr Tier. Tatsächlich versichert ist am Ende allerdings der Hund, weswegen die Police nur für ein bestimmtes Tier gilt: Der Schutz wandert nicht mit, wenn Sie Nachbars Prinzessin Gassi führen.
Generell haftet die Hundehalterhaftpflicht für Schadenersatzansprüche, die sich aus dem Fehlverhalten des versicherten Vierbeiners ergeben. Dabei sollten die Deckungssummen nicht allzu gering ausfallen: Zum einen kommen bei Personenschäden schnell hohe Kosten zusammen, zum anderen waren sich die Länder dieses Risikos bewusst und haben in die Gesetzesnovellen oft Mindestdeckungen geschrieben. In Niedersachsen, das zum 1. Juli 2011 ein neues Gesetz erhielt, sind dies beispielsweise 500.000 Euro für Personen- und weitere 250.000 Euro für Sachschäden.
Besitzer von Rüden müssen besonders aufpassen: Zu den Sachschäden gehört auch der eher unromantisch klingende „ungewollte Deckakt“. Macht sich der Rüde mit entsprechendem Ergebnis an einer läufigen Hündin zu schaffen, muss der Halter für den ungewollten Nachwuchs unter Umständen Schadenersatz zahlen. Nahezu jede Hundehalterhaftpflicht deckt dieses Risiko ab. Es kann natürlich noch viel schlimmer kommen: Werden Personen verletzt, sollte niemand die finanzielle Belastung unterschätzen. Krankenhaus- und Pflegekosten erreichen schnell astronomische Höhen, eventuell kommt dazu noch Schmerzensgeld.
Bereits im Vorfeld sollte jeder Hundehalter bei den abgedeckten Schadenszenarien genau hinsehen. Die reguläre Hundehalterhaftpflicht schützt nicht vor allen Gefahren: Nutztiere und Kampfhunde benötigen eine spezielle Police. Wer darüber hinaus eine Leinen- oder Maulkorbpflicht missachtet oder bei einem Schaden als Halter fahrlässig oder vorsätzlich handelt, darf keinen Versicherungsschutz erwarten.
Unabhängig davon hat die Hundehalterhaftpflicht einen immensen Vorteil: Schon im eigenen Interesse wehrt die Versicherung nach einem (vermeintlichen) Schaden unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Auch ohne separaten Rechtsschutz müssen Sie sich nicht um die Anwaltskosten sorgen.
Zusätzlich zu diesen Grundleistungen bieten viele Policen einen deutlich umfangreicheren Versicherungsschutz. So haften manche Assekuranzen auch während Auslandsaufenthalten oder für Schäden an Mietsachen. Meistens enthalten und dementsprechend wichtig ist zudem die Ausdehnung des Versicherungsschutzes auf weitere Personen. Falls sich mehrere Menschen um einen Hund kümmern, haften auch diese während der Betreuung für eventuelle Schäden. Eine gute Haftpflichtversicherung sollte unbedingt auch diese vor Ersatzansprüchen schützen. Besonders für Besitzer von Hündinnen interessant ist zudem die kostenfreie Mitversicherung von Welpen bis zu einem Alter von sechs oder zwölf Monaten.
Das kostet die Hundehaftpflichtversicherung
Überdenkt man die vielen Szenarien, in denen der eigene Hund einen teuren Schaden verursachen kann, erscheint die Hundehaftpflichtversicherung als eine absolut sinnvolle Absicherung. Manche Länder haben sie ohnehin schon zur Pflichtversicherung erhoben und derer wird es künftig wohl eher mehr geben als weniger.
Besonders teuer ist der Versicherungsschutz ebenfalls nicht: Bei jährlicher Zahlweise gibt es eine leistungsstarke Hundehalterhaftpflicht für Rassen, die nicht als Kampfhunde klassifiziert sind, bereits für unter vier Euro im Monat. In diesem Preisspektrum ist allerdings immer eine Selbstbeteiligung für den Schadenfall enthalten. Diese ist mit 150 Euro durchaus vertretbar; wer lieber ohne Selbstbeteiligung versichert ist, erhält entsprechende Produkte ab rund sechs Euro im Monat.
Besitzer von Kampfhunden oder Kampfhundmischlingen müssen nicht nur steuerlich, sondern auch bei der Versicherung deutlich tiefer in die Tasche greifen. Um die 150 Euro im Jahr kostet eine entsprechende Kampfhundpolice, dann allerdings auch ohne Selbstbeteiligung. Zu den Kampfhunden gehören in der Regel die Rassen (American) Staffordshire Terrier, American Pit Bull Terrier und Bull Terrier, manche Bundesländer haben aber deutlich umfangreichere Rasselisten zusammengestellt.