Hundehaftpflicht: Schützt Vierbeiner und Herrchen!

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Bild: Christian Müller – Fotolia.com

Die Tierhaltehaftung ist in § 833 Satz 1 BGB geregelt und hat folgenden Wortlaut:

„Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.“

Damit trägt der Halter die Verantwortung für sein Tier. Bei Schadensfällen haftet der Besitzer für alle unangenehmen Zwischenfälle. „Du kannst ihn gerne streicheln!“ ist einer der Sätze, die Hundehalter völlig unbekümmert von sich geben. Und dann ereignet sich das Worst-Case-Szenario: Der Hund verursacht einen Schaden, wofür sich der Besitzer mit seinem Privatvermögen zu 100 % verantworten muss. Mit der Hundehaftpflichtversicherung ist das kein Thema, da sie alle Personen- und Sachschäden abdeckt.

Hundehaftpflicht in Deutschland

Die private Haftpflichtversicherung zahlt nicht, wenn der Vierbeiner einen Schaden verursacht. Dieser Irrglaube ist schon vielen Hundebesitzern teuer zu stehen gekommen. Die Privathaftpflicht deckt Schäden von Hamstern, Mäusen oder Katzen ab. Hunde gehören nicht zu dieser Gruppe von Kleintieren. Tiere sind Tiere und bleiben unberechenbar – auch wenn der Hund einen echt lieben Blick drauf hat!

Daher besteht in einigen Bundesländern die Abschlusspflicht einer Hundehaftpflichtversicherung. Derartige Maßnahmen sind Ländersache, von der Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen und Thüringen Gebrauch machen. Hier ist diese Versicherung verpflichtend vorgeschrieben. Jedoch sollte eine Hundehaftpflichtversicherung für jeden Halter selbstverständlich sein, da sich ein unerwarteter Schadensfall zu jeder Zeit ereignen kann.

Die häufigsten Schadensmeldungen

HundehaftplfichtVielleicht will er nur spielen, doch nicht jeder Mensch kommt mit Hunden zurecht. Die Vierbeiner folgen ihrem natürlichen Instinkt, der wenig mit der juristischen Rechtslage zu tun hat. So können sich folgende Probleme ergeben:

  • Angriffe auf Sportler: Der Hund läuft einem Jogger (Fahrradfahrer, Spaziergänger) hinterher, verunsichert ihn und zerreißt ihm seine Kleidung. Körperliche Verletzungen sind nicht auszuschließen.
  • Besuch bei Freunden: Ein Sachschaden entsteht schnell, wenn der Hund ein neues Spielzeug in einer fremden Wohnung entdeckt.
  • Fremde Tiere: Der Halter geht spazieren und plötzlich erblickt der Hund eine Katze. Irgendwie entgleitet die Leine dem Halter und der Vierbeiner verursacht einen Unfall im Straßenverkehr. Sofern die Katze verletzt wird, müssen die Tierarztkosten übernehmen werden.
  • Postboten und Gäste: Sie wollen nur kurz vorbeischauen, werden jedoch vom treuen Bewacher gebissen. Der Hund stuft sie als Eindringling in seinem Revier ein und verteidigt es mit allen Mitteln – eine ganz natürliche Verhaltensweise und keineswegs eine Verhaltensstörung.
  • Spielende Kinder: Es dauert nur eine Minute, da kann der Hund kurz draußen angeleint warten! Doch es kommen einige Kinder vorbei, die den Vierbeiner streicheln möchten – und sie werden vom erschrockenen Hund gebissen.

Diese Liste deckt nur eine kleine Anzahl an möglichen Schadensfällen ab. Es ist fahrlässig, derartige Risiken ohne die richtige Versicherung einzugehen. Die Tierarztkosten können bei einem Verkehrsunfall über 1.500 Euro betragen, sofern keine weiteren Sachschäden entstehen. Diese Summe erhöht sich enorm, wenn Menschen und Fahrzeuge in den Unfall involviert sind. Theoretisch ist ein Schaden in Millionenhöhe möglich.

Hundehaftpflichtversicherung: Das muss man wissen

Die Versicherung läuft nur auf den Halter. Dritte Personen müssen schriftlich fixiert werden, damit der Schutz nicht erlischt. Das gilt für Nachbarn, die mit dem Hund regelmäßig Gassi gehen. Es ist wichtig, sich für eine bestimmte Laufzeit zu entscheiden. Im Normalfall werden 1-, 2-, 3-, 5- oder 10-Jahresverträge angeboten. Kürzere Laufzeiten bieten mehr Flexibilität, während langfristige Verträge hohe Rabatte versprechen. Sie können mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden, ansonsten erfolgt eine automatische Verlängerung.

Die Deckungssumme sollte möglichst hoch gewählt werden, da im Ernstfall unbezahlbare Forderungen drohen. Daher sollte die Summe mindestens drei Millionen Euro betragen, besser sind fünf. Als Versicherungsnehmer gilt es die Deckung von Mietsachschäden zu beachten. Viele Versicherer schließen derartige Schäden aus oder verlangen einen Aufpreis für bestimmte Deckungssummen. Häufig kommt es vor, dass nur 20.000 Euro vom Gesamtschaden übernommen werden. Langfristig ist der Aufpreis eine lohnende Angelegenheit.

Wann greift die Versicherung nicht?

Es gibt einige Fälle, in denen die Versicherung nichts zahlt. Dazu gehören grobe Fahrlässigkeit, Pflichtverletzungen und Vorsatz. Jeder Hundehalter muss seinen Hund kennen. Wenn der Vierbeiner in der Vergangenheit ein aggressives Verhalten an den Tag gelegt hat, muss er an der Leine geführt werden – ansonsten erlischt der Versicherungsschutz! Sollte ein Schadensfall eintreten, ist das weitere Vorgehen mit der Versicherung zu besprechen. Sie benötigt eine detaillierte Beschreibung der Sachlage, um den Schaden zu regulieren. Strafen und Bußgelder werden von keiner Versicherung übernommen. Diese hat der Versicherungsnehmer aus eigener Tasche zu zahlen. Wird der Schaden anerkannt, erfolgt die Auszahlung der Summe.

Die Hundehaftpflichtversicherung ist eine wichtige Versicherung, über die sich jeder Halter Gedanken machen sollte. Sie können sich online auf Vergleichsportalen informieren und Tarife vergleichen. Versicherungen gibt es bereits für wenig Geld, doch beide Seiten profitieren von ihr, Vierbeiner und Herrchen.

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