Böllern zu Silvester? Dazu gibt es in diesem Jahr bundesweit klare Regeln. Nicht nur der Verkauf von Feuerwerkskörpern wurde untersagt – auch das Zünden an belebten Plätzen ist verboten. Der Hamburger Tierschutzverein von 1841 e. V. (HTV) begrüßt diese Corona-bedingt verschärften Regelungen, die 2020/2021 vielen Heim-, Wild- und sogenannten Nutztieren zugutekommen werden, und spricht sich für ein grundsätzliches Verbot von Feuerwerkskörpern aus.
