Hundehalterhaftpflicht abschließen: Das sollte man wissen

   Hundehalterhaftpflicht abschließen: Das sollte man wissen

Das Angebot an Hundehalterhaftpflichtversicherungen ist groß und je nach Anbieter können die Leistungen stark variieren. Manche Policen gelten nur für bestimmte Regionen oder Personengruppen, andere schließen Kampfhunde aus. Eine Hundehaftpflicht muss nicht unbedingt teuer sein, um ausreichenden Schutz zu gewährleisten. Grundsätzlich ist ein detaillierter Blick in die AGBs erforderlich. Was gilt es beim Abschluss einer Police zu beachten?

Versicherungssumme

Bildrechte: Flickr My Pal Micolo J CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten
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Tierhalter tragen die Verantwortung für ihr Tier. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Person oder eine Sache durch das Tier zu Schaden kommt. Im Schnitt werden pro Jahr circa 100.000 Schäden verursacht, die insgesamt rund 80 Millionen Euro kosten (zum Beispiel infolge von medizinischen Behandlungen). Laut Gesetz ist die Schadenhöhe, für die Tierhalter aufkommen müssen, unbegrenzt. Sind fremde Personen involviert, kann dies schnell teuer werden. Die Tierhalterhaftpflicht schützt Hund und Herrchen vor dem finanziellen Ruin, wenn die Versicherungssumme ausreichend hoch angesetzt ist. Gesetzlich ist eine Mindestdeckungssumme von 1 Million Euro vorgesehen. Experten raten aber, die Deckung der Tierhalterhaftpflicht bei mindestens 3 Millionen Euro, im besten Fall aber so hoch wie möglich anzusetzen. Versicherungspakete wie die der CosmosDirekt ermöglichen im Basis-Schutz eine Deckung von 5 Millionen Euro und im Comfort-Paket sogar von 10 Millionen Euro.

Schäden

Die Tierhalterhaftpflicht sollte für Personen-, Sach- und auch für Vermögens- sowie Mietschäden aufkommen. Wichtig hierbei ist, dass nicht nur die direkt entstandene Schädigung abgedeckt ist, sondern auch die Folgekosten abgesichert sind. Bei vielen Anbietern muss die Absicherung für einen ungewollten Deckakt extra abgeschlossen werden. Hundehalter, deren Tiere nicht kastriert oder sterilisiert wurden, sollten diese Möglichkeit unbedingt in Betracht ziehen. Die Folgekosten für die unvorhergesehenen Welpen – Futter, Impfungen, tierärztliche Behandlungen und Ähnliches – können teuer werden.

Versicherte Personen/Fremdhüterrisiko

Manche Versicherungsanbieter versichern das Tier, andere hingegen den Tierhalter. Man sollte unbedingt darauf achten, dass die Versicherung das Fremdhüterrisiko mit einschließt. Das bedeutet, dass auch Schäden abgedeckt sind, die dann passieren, wenn andere Personen mit dem Hund unterwegs sind. Fremdhüter können private Hundesitter, Familienangehörige oder auch Nachbarn sein. Bei einigen Versicherern muss man die Personen schriftlich angeben, denen das Tier in Obhut gegeben wird.

Auslandsschutz

Hundehalter, die mit ihrem Tier ins Ausland reisen möchten, benötigen einen Auslandsschutz. In vielen Versicherungspaketen ist dieser bereits enthalten. Dennoch sollte man die AGBs genau lesen. Einige Policen versichern nur bestimmte Länder oder Regionen. Häufig wird in der Absicherung zwischen EU-Ländern und einem weltweiten Schutz unterschieden. Wichtig ist auch, wie lange der Auslandsaufenthalt versichert ist. In den meisten Fällen deckt die Versicherung nur einen bestimmten Zeitraum ab, in dem man sich ohne Pause im Ausland aufhalten darf.

Listenhunde

Die Haltung von gefährlichen Hunden, sogenannten Listenhunden, bedarf besonderer Regelungen. Die Rasseliste unterscheidet sich je nach Bundesland. Einige Versicherer bieten keine Haftpflicht für gelistete Rassen an. Halter von Kampfhunden sollten deshalb genau in die AGBs schauen oder nachfragen, ob die Versicherung auch für Kampfhunde gilt.

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