Der Hund auf dem eigenen Grundstück: Welche Fallstricke gilt es zu beachten

   Der Hund auf dem eigenen Grundstück

Haftung beim Hund auf dem eigenen Grundstück

Das eigene Grundstück ist Privatgelände – hier kann der Hund sich frei bewegen. Das bedeutet allerdings nicht, dass keine Fürsorgepflicht des Halters besteht, denn im Falle eines durch den Hund verursachten Schadens haftet dieser. Das trifft selbst dann zu, wenn ein anderer Hund oder Mensch auf dem eigenen Grundstück zu Schaden kommt. Begründet wird dies mit der sogenannten Gefährdungshaftung, juristische Grundlage ist § 833 BGB.

Welche Risiken bestehen?

Verlässt der Hund das Grundstück unbeaufsichtigt, besteht das Risiko, dass er auf eine Straße läuft und einen Verkehrsunfall verursacht oder ein erschrockener Radfahrer stürzt. Weiterhin könnte der Hund Schaden auf einem benachbarten Grundstück anrichten. Auseinandersetzungen mit anderen Hunden außerhalb des Grundstücks sind ebenso möglich wie die Verletzung eines Menschen durch einen Hundebiss.

Um derartige Vorfälle zu vermeiden, ist anzuraten, das eigene Grundstück so zu umfrieden, dass der Hund es nicht eigenständig verlassen kann. Ideal ist ein Hundezaun. Dieser hindert den Hund einerseits am Weglaufen, andererseits auch andere Hunde und Menschen daran, das Grundstück zu betreten: Ohne geeigneten Schutz könnte sich ein Artgenosse auf das Grundstück begeben – so kann es auch hier zu einer Rauferei kommen. Eilt der Besitzer des fremden Hundes hinterher und wird im Eifer des Gefechts durch den eigenen Hund verletzt, ist der Grundstücksinhaber keineswegs von der Haftung befreit.

Anforderungen an Hundezäune

Grundsätzlich muss ein ausbruchsicherer Zaun derart stabil sein, dass ihn der Hund nicht zerstören kann. Geeignet ist je nach Hund hartes Holz oder Metall. Daneben ist auf eine ausreichende Höhe zu achten und er sollte sich nicht darunter hindurch graben können. Bei einem talentierten Hund kann das durchaus eine Zaunhöhe von zwei Metern erforderlich machen, im unteren Bereich verhindert das Einlassen in den Boden, gegebenenfalls nebst Fixierung, das Durchgraben. Sind zwei Meter Höhe noch immer kritisch oder handelt es sich um einen kletterfreudigen Hund, kann oben am Zaun eine zusätzliche Sicherung angebracht werden, zum Beispiel indem dieser mit einer nach innen verlaufenden Schräge abschließt. Grundsätzlich sollten keine Lücken im Zaun sein, durch welche sich der Hund hindurchschlängeln kann.

Hundezäune aus Holz und Metall

Welcher Zaun tatsächlich geeignet ist, variiert von Hund zu Hund. Die Geschmäcker sind ebenfalls verschieden. Ein gewöhnlicher Gartenzaun aus Holz kann bei einem kleineren, wenig springfreudigen Vertreter durchaus genügen. Neigt er zum Annagen des Holzes, ist eine Metallausführung sinnvoller. Daneben kann für kleine Hunde ein Steckzaun gewählt werden, der recht schnell und flexibel zu montieren ist, aber weniger Stabilität aufweist.

Besitzer großer sowie spring- und kletterfreudiger Hunde sind mit einem herkömmlichen Gartenzaun weniger gut beraten. Es gibt jedoch durchaus hohe stabile Zäune aus Metall, oft gewerblich verwendet, die alternativ eingesetzt werden können.

Weitere Informationen zu Hundezäunen auf HundeMagazin.net.

Ungeeignete Varianten

Für Hunde ungeeignet sind Weidezäune und Konstruktionen, die unter Strom stehen. Das betrifft auch sogenannte unsichtbare Zäune, die außerdem keine fremden Hunde daran hindern, das Grundstück zu stürmen. In Weidezäunen kann sich ein Hund lebensgefährlich verheddern und Stromschläge sind einfach unschön. Zudem bergen sie das Risiko einer falschen Verknüpfung zwischen dem Stromschlag und einem zeitgleich stattfindenden Ereignis, was bis zu einer Traumatisierung des Hundes führen kann.

Stets gilt: Die Begrenzung des Grundstücks dient dem Schutz und der Sicherheit, nicht der Maßregelung. Es ist lohnenswert, einige Modelle auf die jeweiligen Anforderungen abgestimmt zu vergleichen, um ein schließlich geeignetes Modell zu angemessenen Kosten anzuschaffen.

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