Der Pitbull, eine beliebte Rasse mit schlechtem Ruf

   Der Pitbull, eine beliebte Rasse mit schlechtem Ruf

Der Pitbull, eine Kreuzung aus Terrier und Bulldogge, wird ebenso als Listenhund bezeichnet. Er wird in der Rasseliste geführt, die Hunde erfasst, denen man eine rassebedingte Gefährlichkeit nachgesagt. Die Haltung eines Pitbulls unterliegt in den meisten deutschen Bundesländer verschiedenen Einschränkungen. Doch müssen diese so genannten „Kampfhunde“ oder „gefährlichen Hunde“ wirklich eine Gefahr für den Menschen sein? Die Expertenmeinungen gehen auseinander.

Ein Pitbull, ein gehorsamer Hund mit einer richtigen menschlichen Führung

Ein Pitbull kann bis zu 27 kg auf die Waage bringen. Die optimale Größe für einen Rüden beträgt circa 46 cm bis 53 cm. Pitbull-Hündinnen sind etwas kleiner und kommen auf eine Größe von 43 cm bis 51 cm. Gewisse Abweichungen werden jedoch toleriert, solange der Hund eine proportionierte Statue aufweist. Das kurze Fell eines Pitbulls ist dicht und glänzend, wobei es alle möglichen Farben und Zeichnungen haben kann. Der American Pit Bull Terrier ist beispielsweise eine Hunderasse aus den USA, die von der FCI nicht anerkannt wird. Allerdings akzeptiert die seit 1898 bestehende UKC die Rasse in ihrer Form an. Nach den neuesten UKC- und ADBA-Standards sind jedoch blaue Augen nicht mehr zulässig. Anfangs war der Kampfwille des Pitbulls als Anforderung für die Zucht wichtiger als das Aussehen. Im Grunde können alle rassetypischen Eigenschaften des Pitbulls auf eine ursprüngliche Wichtigkeit für den Hundekampf zurückgeführt werden. Es gehörte ebenso dazu, dass im Hundekampf die Pitbulls keine Menschen beißen oder verletzen durften. Diese Hunde wurden aus der Zucht genommen. Pitbulls sind in der Weise gezüchtet worden, dass sie sich von ihrem Hundeführer leiten lassen. Sie sind daher gegenüber Menschen in der Regel unterordnungsbereit und optimal als Wachhunde einsetzbar. Allerdings ist die Erziehung und Behandlung des Hundes maßgeblich, wie er sich gegenüber anderen Lebewesen verhält. Um eine Haltung eines Pitbulls genehmigt zu bekommen, sind Volljährigkeit, ein Ablegen einer Sachkundeprüfung, eines so genannten „Hundeführerscheins“ Pflicht sowie die Vorlage eines Führungszeugnisses, welches verlangt wird. Ebenso muss der Halter zu der Genehmigungspflicht weitere Sonderregelungen befolgen. Dazu gehört unter anderen die Versicherungspflicht, eine Maulkorbpflicht, Leinenzwang, Chippflicht, das Gebot der Unfruchtbarmachung, das Ablegen eines so genannten Wesenstests. Weiterhin ist vorgeschrieben, für eine sichere Umzäunung seines Besitzes, wo sich der Hund aufhalten wird, zu sorgen.

Die Anschaffung und Pflege eines Pitbullwelpens

Wer sich für die Anschaffung eines Pitbull-Welpens entscheidet, sollte wissen, dass prinzipiell alle jungen Hunde viele hochwertige Nährstoffe brauchen. Ein 12 Wochen alter Hund hat sich meist schon länger an ein spezielles Welpenfutter gewöhnt. Es ist zu empfehlen, ihm noch eine Zeit lang das gewohnte Futter zu geben. Bei Umstellung kann altes und das neue Futter gemischt werden. Auf jeden Fall braucht er zum richtigen Verhältnis Eiweiß, Kohlenhydraten und Fett. Auch Mineralstoffe, Spurenelemente sowie Vitamine sollten im Futter nicht fehlen. Der Halter sollte dem Welpen viel Geduld und Liebe zukommen lassen. Doch ebenso ist eine konsequente Erziehung wichtig. Mit Gewalt sollte man auf keinen Fall vorgehen. Mit Liebe, einem Leckerbissen und mit sanfter Konsequenz geht alles viel besser. Die Pitbullwelpen lernen schnell, wenn Ihnen Zuneigung und ein liebevolles Knuddeln widerfährt.

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