Eine Haftpflicht- und OP-Versicherung für Hunde macht durchaus Sinn

   Eine Haftpflicht- und OP-Versicherung für Hunde macht durchaus Sinn

Wer einen Hund aufnimmt, sieht diesen meist nicht nur als Tier, sondern vielmehr als Familienmitglied. Damit sollte auch klar sein, dass der Vierbeiner mit entsprechenden Versicherungen geschützt werden sollte. Eine Hunde Haftpflichtversicherung macht auch Sinn, wenn das Tier ungestüm Dinge kaputt macht oder anderen Personen Schaden zufügt. Wie bei vielen anderen Policen auch, ist es nicht immer einfach, die passende Hundeversicherung finden zu können. Einige Aspekte müssen unbedingt berücksichtigt werden.

Eine Hundehaftpflicht ist absolut ratsam

Im Grunde genommen ist eine Hundehaftpflichtversicherung nichts anderes als eine Privathaftpflichtversicherung für den Menschen. Das bedeutet, sobald das Tier Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursacht, übernimmt die Haftpflichtversicherung die Kosten für die entstandenen Schäden. Deren Höhe ist durch die maximale Deckungssumme im Versicherungsvertrag festgelegt, die bei mehreren Millionen Euro liegen kann. Hundehalter sollten bedenken, dass sie grundsätzlich immer dafür haften, wenn ihr vierbeiniger Liebling einen Schaden anrichtet. Es steht ja außer Streit, dass Hunde vor Gericht als nicht schuldfähig einzustufen sind.

Hundehaftpflicht ist keine generelle Pflicht

Vielleicht fragt sich der eine oder andere Hundebesitzer, ob eine Hundehaftpflicht für Hundebesitzer eigentlich gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Antwort ist nicht eindeutig zu treffen. Doch gibt es in einigen Bundesländern unterschiedliche Regelungen hinsichtlich der Hunderassen. In den Bundesländern Berlin und Hamburg bzw. Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist eine Hundehaftpflicht gesetzlich für alle Rassen vorgeschrieben. Andere Bundesländer wiederum setzen nur darauf, die Halter bestimmter Rassen zum Abschluss dieser Versicherung zu verpflichten. Welche konkret diese sind, können Hundehalter beim für sie zuständigen Ordnungsamt in Erfahrung bringen.

Eine Hundehaftpflicht macht in jedem Fall Sinn

Eine Hundehaftpflicht macht in jedem Fall SinnWie schon ausgeführt, ist eine Hundehaftpflichtversicherung eine sinnvolle Police, die vor den extremen Kosten im Fall eines Schadens durch den Vierbeiner schützt. Diese können rasch schwindelerregende Höhen erreichen, während die Prämie für eine Haftpflichtversicherung des Vierbeiners bei durchschnittlich 40 Euro pro Jahr liegt. Auch wenn Hundehalter grundsätzlich gut erzogene Tiere haben und sich fragen, welche Schäden diese anrichten können, kann ein Unglück schnell passieren. Es reicht die Vorstellung, dass sich ein Hund durch einen Knall erschreckt und auf die Straße läuft. Ein vorbeikommender Autofahrer kann nicht mehr bremsen und verursacht einen Unfall. Am Ende sind hohe Kosten für die Reparatur des Fahrzeuges, aber vielleicht auch ein finanzieller Beitrag für die medizinische Versorgung des Autofahrers vom Tierbesitzer zu zahlen. Auch mögliche Verdienstausfälle des Autofahrers müssen abgegolten werden. Eines ist dabei klar: Haftung kennt keine Obergrenze. Und eine hohe Forderung kann den ursprünglichen Lebensstandard schnell ins Wanken bringen. Die Kosten für die Hundehaftpflicht halten sich dagegen überschaubar in Grenzen.

Auch eine Hunde-OP ist ratsam

Hunde werden im Laufe ihrer Lebensdauer häufig zu wichtigen Partnern und Freunden im Leben des Menschen. Umso schlimmer ist es dann, wenn das Tier krank wird oder einen Unfall hat und sich dabei verletzt. Denn jeder Tierbesitzer weiß, dass Behandlungskosten beim Tierarzt schnell teuer werden können, vor allem wenn es um aufwändige Operationen und Eingriffe geht. Deshalb lohnt sich der Gedanke an eine OP-Versicherung für Hunde. Immerhin kann ein operativer Eingriff beim Tier durchaus kostspielig werden und so manch einen Hundehalter vor eine echte Herausforderung stellen. Neben der Höhe der Kosten kommt die Tatsache dazu, dass gerade Operationen am Tier selten langfristig geplant werden können. Meist müssen sie von jetzt auf gleich durchgeführt werden, was jedem Hundehalter die Möglichkeit nimmt, Geld dafür auf die Seite zu legen.

Auf gewisse Bedingungen der OP-Versicherung achten

Viele Versicherungen definieren den Leistungskatalog einer OP-Versicherung für Hunde sehr exakt. So etwa ist klar festgelegt, dass der Eingriff unter Narkose stattfinden muss. Zudem muss in jedem Fall ein Schnitt erfolgen, der in der Folge wieder mit einer Naht verschlossen wird, Treffen diese Voraussetzungen zu, übernimmt die Versicherung die Kostendeckung für die Inanspruchnahme der Leistungen. Auch diese sind sehr konkret festgelegt. Unter anderem fallen darunter die Tierarztkosten für den chirurgischen Eingriff selbst sowie die notwendige Vor- und Nachbehandlung und die Unterbringung in einer Tierklinik. Neben diesen Voraussetzungen ist bei der Wahl der OP-Versicherung auch darauf geachtet werden, dass der Versicherungsschutz auf der ganzen Welt gültig ist. Hochwertige Policen umfassen sogar den Rücktransport des Tieres in die Heimat, sofern dies medizinisch notwendig ist. In diesem Zusammenhang ist auf die versicherte Reisedauer zu achten. Denn gerade hier gibt es gravierende Unterschiede bei den Anbietern. Während einige nur für Auslandsaufenthalte bis zu einem Monat Leistungen anbieten, zahlen andere auch für Aufenthalte in fremden Ländern bis zu einer Dauer von einem Jahr.

Deckungssumme und Wartezeit als wichtigstes Kriterium

Wer sich für eine Hunde OP-Versicherung interessiert, sollte bei der Auswahl die zahlreichen Anbieter genau vergleichen. Wichtige Aspekte sind unter anderem die versicherte Deckungssumme, die sich erheblich unterscheiden kann. Einige Anbieter bieten hier eine unbegrenzte Leistung an, erstatten dafür allerdings nur den ein- bzw. maximal zweifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Andere wiederum begrenzen die Versicherungssumme deutlich und gewähren auch nur einmal pro Jahr die Kostenübernahme für eine vertraglich festgelegte Summe. Manchmal wird auch nur ein bestimmter prozentualer Anteil der Gesamtkosten übernommen. Dafür entspricht die Deckung der Kosten dem dreifachen Satz der Gebührenordnung für Tierärzte. Wird nur ein Teil der Kosten übernommen, ist klar, dass der Tierhalter die restliche finanzielle Forderung des Tierarztes selbst bezahlen muss. Hier sollten Hundehalter genau abwägen und sich gut überlegen, welche Präferenz sie hier setzen.

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