Mit dem Hund ins Ausland reisen: Was ist zu beachten?

   Mit dem Hund ins Ausland reisen: Was ist zu beachten?

Geht der Hund mit auf die Reise, braucht es wie für den Reisenden selbst einen Reisepass für den Vierbeiner. Hinzu kommen noch zu übersetzende Dokumente. Diese sollten stets griffbereit sein, wenn der „beste Freund“ des Menschen mit dabei sein soll. Insofern gilt es ein wenig zu planen, damit beim Zoll dann keine Probleme entstehen und der Urlaub nicht schon denkbar schlecht beginnt.

Frühzeitig planen

Zuerst einmal ist vor eine Reise zu überlegen, ob der Hund mit in den Urlaub soll oder die Reisestrapazen womöglich zu groß sein könnten. Im letzteren Fall bestehen diverse Möglichkeiten, wie eine Urlaubsbetreuung für den tierischen Liebling sichergestellt werden kann. Ist geplant, den vierbeinigen Begleiter mitzunehmen, ist für das Reiseziel innerhalb der Grenzen der Europäischen Union ein Chip verpflichtend. Begründet wird dies mit der eindeutigen Identifizierung des Tieres und der damit möglichen Zuordnung zu einer bestimmten Person.

Darüber hinaus ist eine Eintragung im Heimtierausweis über eine durchgeführte Tollwutimpfung nötige. Vor einem Urlaubstrip ist zudem zu bedenken, dass diese Impfung, die im blauen Heimtierausweis eingetragen sein muss, mindestens 21 Tage alt ist. Hat es sich bei der Impfung lediglich um eine Auffrischung gehandelt, spielt die Zeit hingegen keine Rolle. Möglich ist die Impfung im Übrigen für Hunde ab dem Alter von drei Monaten. Unter dieser Altersgrenze ist es ohnehin in den meisten Ländern nicht möglich, den Hund einreisen zu lassen.

Wichtig:

Bei der Planung müssen ebenfalls die Bestimmungen der Länder berücksichtigt werden, in welchen lediglich eine Durchreise stattfinde.

Hilfreich ist es zudem, nötige Dokumente und Nachweise in der jeweiligen Landessprache vorliegen zu haben. Das ist kein „muss“, kann jedoch unter Umständen helfen, Probleme zu vermeiden. Beglaubigte Übersetzungen mit entsprechenden Kopien werden zwar schnell erstellt; doch auch hier gilt es entsprechend eine Vorlaufzeit einzuplanen und diese keinesfalls kurz vor Reisebeginn erst in Auftrag zu geben.

Hinweis:

Generell dürfen bei Privatreisen über die Grenzen hinweg nicht mehr als fünf Tiere gleichzeitig mitgenommen werden. Ebenso sind einige Rassen wie der American-Staffordshire-Terrier oder der Pitbull Terrier in einem Großteil der EU- und Nicht-EU-Staaten nicht erlaubt und dürfen folglich nicht einreisen.

Insgesamt zeigt sich, dass jedes Land eigene Einreisebestimmungen für den Hund hat und sich diese durchaus breit gefächert voneinander unterscheiden. So verlangen viele ebenfalls eine Behandlung gegen Bandwürmer oder möchten einen zusätzlichen Bluttest sehen. Insofern gilt es, sich frühzeitig mit den geltenden Einreisebestimmungen für Hunde vor Ort auseinanderzusetzen. Hinzu kommt, dass gerade im Zuge der Corona-Pandemie die Kontrollen engmaschiger als auch strenger ausfallen.

Sollte zur Anreise das Flugzeug anstatt des eigenen Fahrzeugs oder die Bahn genommen werden, gilt es entsprechend die Mitnahmebestimmungen der jeweiligen Airline zu eruieren. Schließlich sind die Regelungen auch hier sehr unterschiedlich. Wer nicht entsprechend vorbereitet ist, kann bei der Einreise – ebenfalls zurück nach Deutschland – massive Probleme bekommen.

Denn gleichfalls wie bei der Reise von Deutschland in ein anderes Land wollen die Behörden hierzulande bei der Rückreise genannte Dokumente und Nachweise sehen. Wird aus dem Nicht-EU-Ausland mit dem Vierbeiner die Heimreise angetreten, muss dies zudem beim Zoll angemeldet werden. Denn dieser nimmt dann vor Ort eine Identitätsfeststellung vor. Ebenso werden Mikrochip-Kennzeichnung, gültige Tollwutimpfung und falls nötig, die amtliche Veterinärbescheinigung kontrolliert.

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