Tierlärm im Mietshaus: Was beachten?

   Tierlärm im Mietshaus: Was beachten?

Für viele Menschen sind Haustiere ein Quell der Freude und lieber Kamerad im Alltagsleben. Grundsätzlich ist die Haltung von Hunden, Katzen und sonstigen Tieren im Mietshaus erlaubt, wenn sie artgerecht erfolgt. Allerdings kann anhaltender Tierlärm zur Belästigung der Nachbarn führen, deshalb sind diesbezüglich bestimmte Kriterien zu beachten. Abhängig von den örtlichen Gegebenheiten sowie der Art und Dauer der Lärmbelästigung kann der Tierlärm sogar einen Kündigungsgrund darstellen.

Störung durch zu laute Tiere in der Mietwohnung

Generell ist in einem Mietshaus ein rücksichtsvolles Miteinander gefragt, um gut mit den Nachbarn auszukommen. Allerdings können bellende Hunde und kreischende Vögel zu einer wahren Lärmbelästigung ausarten, wenn dies dauerhaft der Fall ist. In diesem Zusammenhang gibt es diverse Gerichtsbeschlüsse, welche die dadurch entstehenden Streitereien regeln. So stellt Hundegebell eine unzumutbare Ruhestörung für die Nachbarn dar, wenn der Vierbeiner permanent über eine Dauer von täglich mehr als einer halben Stunde bellt. Des Weiteren muss das Bellen während der folgenden Zeiträume nicht geduldet werden:

  • In den nächtlichen Ruhezeiten
  • Während der Mittagszeit
  • An Sonn- und Feiertagen

Dagegen ist ein kurzes Bellen der Hunde als Begrüßung oder Warnung durchaus für die Nachbarn zumutbar, da dieses Verhalten in der Natur der Tiere liegt und der Tierhalter es nicht beeinflussen kann. Wer deswegen Schwierigkeiten mit den Nachbarn oder dem Vermieter hat, sollte sich am besten mit einem Anwalt für Mietrecht beraten lassen, um die Sachlage zu klären.

Bellende Hunde als Problem in der Mietwohnung

Im Gegensatz zu Katzen verursachen Hunde als Haustiere viel mehr Lärm durch das Bellen, welches sich im Mietshaus zu einer gravierenden Lärmbelästigung entwickeln kann. Aus diesem Grund landen Streitigkeiten unter Nachbarn häufig vor Gericht oder führen zu einer Kündigung durch den Vermieter.

Wer großen Wert auf eine gute Nachbarschaft legt, sollte deshalb die rechtlichen Vorgaben im Bezug auf das Hundegebell beachten. Jedoch ist es nicht immer einfach, die Tiere dementsprechend zu halten. So gehört Trennungsangst zu den häufigen Ursachen, warum ein Hund die ganze Zeit bellt. Das Tier fühlt sich alleine und ist traumatisiert, weil sein Herrchen den ganzen Tag auf der Arbeit ist. Als Lösung für dieses Problem bietet sich das Halten von zwei Haustieren an, die sich gut verstehen und gegenseitig Gesellschaft leisten.

Berücksichtigung von örtlichen Begebenheiten im Bezug auf Tierlärm

Wenn es sich um ein hellhöriges, aber ansonsten ruhiges Mietshaus in einer urbanen Gegend handelt, müssen die Nachbarn deutlich weniger Tierlärm erdulden. Anders sieht die Lage in einer Mietwohnung aus, die sich in einer ländlichen Region befindet, in der es sowieso viele Hunde gibt, die ständig bellen. Deswegen hängt die gesetzliche Lage im Bezug auf den Tierlärm stark von den Begebenheiten vor Ort ab. Im Allgemeinen muss gelegentliches Bellen von Hunden oder Kreischen der Vögel stets von den übrigen Bewohnern toleriert werden.

Fazit

Bei der Haltung von Haustieren wie Hunden entsteht Lärm, welcher zur Belästigung der Nachbarn führen kann. Wer deswegen Probleme mit dem Vermieter bekommt, sollte sich an einen erfahrenen Anwalt wenden, um die rechtliche Sachlage zu klären.

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