Wichtige Änderungen bei der Hundesteuer

  

Mit den neuen Regelungen zur Hundesteuer wird die Hundehaltung zwar nicht unbedingt billiger, aber jedenfalls steuerlich einfacher. Die Änderungen betreffen auch die Haltung von „Kampfhunden“ sowie die Möglichkeiten einer Befreiung von der Hundesteuer. Letztere werden teils erweitert und teils geändert.

Weniger Steuern für Hundehalter mit mehreren Tieren und „Kampfhunde“

Steuervorteile für Hundehalter bringen die neuen Regelungen vor allem für diejenigen, die mehr als einen Hund versteuern müssen, sowie für Halter von „Kampfhunden“. Bislang war es so, dass der Steuersatz für jeden einzelnen Hund mit der Anzahl der insgesamt gemeldeten Tiere anstieg. Das galt sowohl für den normalen Steuersatz als auch für den erhöhten Satz, der für „Kampfhunde“ berechnet wird. Die Staffelung nach der Anzahl der Hunde entfällt in Zukunft vollständig. In der Praxis wird sich dadurch allerdings wenig ändern, da die meisten Hundehalter ohnehin nur ein Tier angemeldet haben. Einen Wermutstropfen gibt es dagegen für die Masse der Halter mit einem einzelnen Hund, sofern es sich nicht um einen Kampfhund handelt. Für Sie erhöht sich der Steuersatz von 55,20 auf glatte 60 Euro.

Halter von „Kampfhunden“ dürfen sich besonders freuen

„Kampfhundebesitzer“ zahlen jetzt ebenfalls eine glatte Summe, nämlich 600 Euro. Das sind aber 13,20 Euro weniger als bisher für einen einzelnen „Kampfhund“ fällig waren. Die Haltung von Pittbull & Co wird demnach in jedem Fall günstiger, auch wenn nur ein einzelnes Tier gemeldet ist. Bei drei angemeldeten Hunden spart der „Kampfhundebesitzer“ sogar 277,20 Euro, also insgesamt 831.60 Euro ein. Darüber hinaus gilt der hohe Steuersatz gar nicht mehr für Tiere, die aufgrund ihres Alters oder von Krankheiten nicht mehr als gefährlich eingestuft werden. Mit einem entsprechenden amtstierärztlichen Attest wird auch für solche „Kampfhunde“ nur noch der normale Steuersatz fällig. Trotzdem werden die Einnahmen der Gemeinden, denen die Hundesteuer zugute kommt, wahrscheinlich nicht sinken, sondern eher noch etwas steigen. Der Anteil der „Kampfhunde“ ist relativ gering und die Staffelung konnte meist relativ einfach umgangen werden, indem weitere Hunde auf andere Personen angemeldet wurden.

Wer profitiert noch von der Hundesteuerreform?

Günstiger wird es nicht nur für die Besitzer gefährlicher Hunde. Neben Blinden und schwer gehbehinderten Menschen können sich in Zukunft auch diejenigen von der Hundesteuer befreien lassen, die unter einem vollständigen Verlust des Gehörs leiden. Damit wird es auch dieser Personengruppe zum Beispiel erleichtert, sich als Fußgänger mit Hilfe eines Hundes sicher im Straßenverkehr zu bewegen.

Auch beim Wachhund kann es günstiger werden, aber nicht in jedem Fall

WachhundWer einen Wachhund besitzt wird durch die neuen Regelungen bei der Hundesteuer unter Umständen ebenfalls besser gestellt. Die Änderungen können sich aber auch negativ auswirken. Sie betreffen die Bedingungen, unter denen ein ermäßigter Hundesteuersatz für Wachhunde beantragt werden kann. Bisher war dies möglich, sofern sich in einem Umkreis von 300 Metern kein bewohntes Gebäude befand. Mit den Neuregelungen zur Hundesteuer reduziert sich dieser Radius zwar auf 200 Meter, er bemisst sich aber nicht mehr anhand des Abstands zu den umliegenden Gebäuden. Nach der Steuerreform sind die Grenzen der Grundstücke entscheidend. So kann zum Beispiel die Lage zweier Häusern auf benachbarten Grundstücken, die jeweils 180 Meter von der Grundstücksgrenze erbaut sind, eine Steuerermäßigung nach den alten Hundesteuer-Vorschriften begründen, die nach den neuen Regelungen nicht mehr gewährt wird. Ein Hund, der das Haus zu bewachen hat, wäre hier 360 Meter vom nächsten bewohnten Gebäude entfernt, aber nur 180 Meter von der entsprechenden Grundstücksgrenze.

Fazit

Die Neuregelungen der Hundesteuer betreffen alle Hundehalter, werden allerdings am Hundesteueraufkommen insgesamt wahrscheinlich wenig ändern. Die Masse der Hundebesitzer, die nur einen einzelnen, nicht als gefährlich eingestuften Hund halten, müssen knapp neun Prozent mehr einkalkulieren. Steuervorteile gibt es vor allem für Halter von mehreren Hunden und von „Kampfhunden“, für Gehörlose Hundehalter sowie zum Teil für die Haltung von Wachhunden.

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