Auslandsreise

Was muss ich mit meinem Hund im Ausland beachten?

Was gilt es bei einem Urlaub mit dem Hund zu beachten?

Wer mit seinem Hund gemeinsam Urlaub machen möchte ist gut beraten, sich vorab über die jeweiligen Vorschriften des Reiselandes zu informieren. Ansonsten kann es bereits an der Grenze zu Problemen kommen die dem geplanten Urlaub ein jähes Ende bereiten.

Deutschlandweit sind Hunde eigentlich allerorts willkommen. Natürlich sollte man vor Reiseantritt abklären, ob der Hund auch bei der geplanten Unterkunft erwünscht ist. Eines der hundefreundlichsten europäischen Länder ist Frankreich. Hier kann der vierbeinige Reisebegleiter fast überallhin mitgenommen werden und zahlreiche Unterkünfte werben mit hundefreundlichen Angeboten.

Ungarn und Tschechien sind ebenfalls relativ tolerant was Hunde betrifft, wohingegen ein Urlaub mit Hund in Griechenland nicht unbedingt auf Begeisterung stößt. Die Gastfreundschaft der Griechen beschränkt sich eher auf die menschlichen Urlauber; Hunde sind nicht gern gesehen und dürfen fast nirgendwo mit hingenommen werden. In den meisten südlichen Urlaubsländern Europas ist die Situation mit der in Griechenland vergleichbar, da der Zugang zum Hund dort ganz anders ist als hierzulande. In Dänemark und den Benelux-Staaten sind Hunde hingegen gern gesehen Gäste, allerdings sind die Einreisebestimmungen für Hunde zu beachten.

Sonderfall Dänemark

Urlaub mit Hund in Dänemark
Für Hundehalter und Individualurlauber ist Dänemark sicherlich eines der schönsten Reiseziele in Europa. Wunderschöne Ferienhäuser direkt an den langen Sandstränden sowie ganz spezielle Hundewälder sind für ausgedehnte Spaziergänge mit dem Vierbeiner genau das Richtige. Doch die gesetzlichen Bestimmungen für die Einreise mit Hunden macht Dänemark auch zu einem schwierigen Urlaubsland.

Wenn ich mit einem Hund Urlaub in Dänemark machen will, gibt es einiges vor der Einreise ins landschaftlich traumhafte Urlaubsland zu beachten. Denn durch das Gesetz bezüglich der Einreisebestimmungen für Hunde, das im Jahr 2010 drakonische Strafen bei Bissvorfällen verordnete, wurde mit dem Stichtag 1. Juli 2014 abgemildert. Weiterhin gilt die Verordnung der 13 Hunderassen, deren Einfuhr verboten ist, wenn sich die Person den Hund nach dem 17. März 2010 nachweislich angeschafft hat.
Auch Hunde, die mit den betroffenen Rassen gekreuzt wurden, dürfen nicht mit nach Dänemark genommen werden. Dazu gehört der Pitbull Terrier, der Amerikanische Staffordshire Terrier, der Tosa Inu, der Fila Brasileiro, die Amerikanische Bulldogge, der Dogo Argentino sowie Kreuzungen oder reinrassige Boerboel, Kangal, Zentralasiatische-, Südrussische- und Kaukasische Ovtcharka, der Tornjak und der Sarplanianc.
Für alle anderen Hunde gilt bei der Einreise die Mitnahme eines Europäischen Heimtierausweises, der beim Tierarzt erhältlich ist. Alle Tiere müssen entweder mit einem Mikrochip oder einer gut lesbaren Tätowierung versehen sein. Seit dem 3. Juli 2011 ist der Mikrochip für alle Hunde verpflichtend. Zusätzlich wird eine gültige Tollwutimpfung verlangt, die zumindest 21 Tage vor der Einreise ins Land erfolgt ist.
Das verschärfte Hundegesetz aus dem Jahr 2010 wurde viel diskutiert, da mit sofortiger Einschläferung der Tiere gedroht wurde, wenn es zu einem Bissvorfall kommt. Tatsächlich reisen alljährlich weit mehr als 100.000 deutsche Urlauber mit ihren Hunden nach Dänemark, und sie kamen alle wieder wohl behalten zurück.

Als ideales Urlaubsdomizil eignet sich in Dänemark ein Ferienhaus. Denn hier gibt es ausreichend Platz für Hundekörbe und dem Vierbeiner. Auch bieten angrenzende und manchmal eingezäunte Naturgrundstücke beste Voraussetzungen für einen entspannten Urlaub. In Dänemark gibt es an die 15.000 Ferienhäuser, in denen die Mitnahme von einem bzw. mehreren Hunden erlaubt ist. Denn die Dänen selbst lieben ihre Hunde und gehören zu einem überaus hundebegeisterten Volk. Aus diesem Grund nehmen sie natürlich gerne ihre Vierbeiner mit ins Sommerhaus und deshalb ist das Angebot geradezu riesig.

An den Badestränden, die im Sommer überaus gut besucht sind, muss man seinen Hund allerdings an die kurze Leine nehmen. Durch die unendlichen Weiten der Strände gibt es aber auch Gegenden, an denen nur wenige Menschen am Strand sind. Hier ist auch eine lange Schleppleine erlaubt, um dem Vierbeiner freien Lauf zu lassen. Die Leinenpflicht am Strand gilt allerdings nur im Zeitraum 1. April bis 31. September.

Gekennzeichnete Hundewälder hingegen sind eine dänische Spezialität, denn hier gibt es großflächige, umzäunte Waldgebiete, in denen die Leinenpflicht, die normalerweise in Wäldern gilt, ganzjährig aufgehoben ist. Insgesamt gibt es 250 dieser eingezäunten Areale in Dänemark. Sie sind am Schild mit der Aufschrift "Uden snor - med ledsager" erkennbar. Dies gilt für Hunde, die sich mit anderen gut vertragen und auf verbale Kommandos gehorchen. In Restaurants sind Hunde in der Regel nicht erlaubt, da müssen sie auf den Terrassen warten.

Weitere Informationen zu geeigneten Reisezielen für "Hundeurlauber" in Dänemark sowie Buchungsmöglichkeiten für Ferienhäuser vor Ort finden Sie auf esmarch-ferienhauser.de.
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