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Urlaub mit dem Hund
Gesetze im Ausland

Was muss ich beim Urlaub mit meinem Hund beachten?

Wer mit seinem Hund Urlaub im Ausland plant muss sich an die dort geltenden Bestimmungen halten.

Das fängt schon bei der Einreise in ein fremdes Land an. In einigen Ländern wie z.B. Großbritannien sind Impfvorschriften und Quarantänemaßnahmen für die Einreise fremder Hunde einzuhalten. Ein gültiger Impfpass, sowie eine Kennung des Hundes durch Tätowierung oder Mikrochip sind für die meisten EU-Länder einheitlich vorgeschrieben.




Tollwutbestimmmungen:
In Belgien ist eine tierärztliche Bescheinigung über eine Tollwutimpfung notwendig. Einen Monat vor der Einreise muss spätestens die Impfung erfolgt sein. Die Bescheinigung hat eine maximale Gültigkeitsdauer von einem Jahr.
Für Griechenland muss bei der Einreise ein internationaler Impfpass oder ein Gesundheitsattest bereit gehalten werden. Auch hier gilt, dass die Impfung im längsten Fall ein Jahr Gültigkeit hat.

Leinenpflicht
Desweiteren gilt fast überall im Ausland eine Leinenpflicht, lediglich an ausgewiesenen Plätzen darf der vierbeinige Urlaubsbegleiter ohne Leine laufen gelassen werden.

Länder, in denen eine Hundeleine vorgeschrieben ist:
- Schweden
- Norwegen

Länder mit Leinenpflicht an öffentlichen Orten:
- Ungarn
- Portugal
- Slowenien
- Tschechien (auch in öffentlichen Verkehrsmitteln)

Maulkorbpflicht
In vielen Ländern gilt zudem die Maulkorbpflicht, wenn der Hund in öffentlichen Verkehrsmitteln transportiert oder an öffentlichen Plätzen ausgeführt wird.

Länder, in denen eine Maulkorbpflicht besteht:
- Portugal

Maulkorbpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln besteht in folgenden Ländern:
- Ungarn
- Slowenien
- Tschechien

In Italien sind Leine und Maulkorb mit zu führen.

Spontane Reisen mit dem Hund ins Ausland sind nur in seltenen Fällen möglich. Für einige Länder sollte man mit einer Vorbereitungszeit von fast einem halben Jahr rechnen und die Auflagen der Länder für die verschiedenen Rassen prüfen. Für Kampfhunde beispielsweise gilt in einigen Reiseländern sogar ein komplettes Einreiseverbot.

Sinnvoll ist der Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. Mit dieser ist man bis zu einem Jahr im Ausland versichert. Ein Vergleich der Versicherungsangebote lohnt sich in jedem Fall.




Weitere Links

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Kommentare

simone hat geschrieben:
19.11.2009 - 13:35 Uhr
ich bin mit meinem hund zu besuch in köln,wohnen sonst auf mallorca.muß ich im urlaub hundesteuer zahlen?wielange,
darf ich mich mit dem hund in köln ohne hundesteuer aufhalten

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