Der Tierhalter haftet für seinen Hund
Richtet der Hund einen Schaden an, haftet der Halter für sein Tier. Solche Schäden beginnen bei einem zerbissenen Fußball und können im schlimmsten Falle bei langen Arzt- und Behandlungskosten enden, wenn Personen zu Schaden gekommen sind. Generell gilt, dass eine Aufsichtspflicht für den Hund zu gewährleisten ist. Auch der kleinste Hund kann einen Schaden anrichten, und sei es eine umgekippte Vase. Dabei kann es sich auch um dritte Personen handeln, die sich zeitweise um den Hund kümmert. Im alltäglichen Leben bedeutet dies: Auch eine Aufsichtsperson wie der Nachbar hat dafür zu sorgen, dass der Hund keine anderen Personen oder Gegenstände schädigt.
Die Risiken des Hundehalters im Alltag
Insbesondere in der Öffentlichkeit muss der Hundeführer dafür Sorge tragen, dass er den Hund zu jeder Zeit erreichen und auf ihn einwirken kann. Hier greift das Thema „Kommandos geben und ausführen“, was in Hundeschulen trainiert wird. Dieser Punkt wird von Hundehaltern häufig vernachlässigt. Entwickelt sich dann eine brisante Situation mit anderen Hunden oder im Straßenverkehr, zeigt sich, wie wichtig die enge Verbindung von Halter und Hund ist. Zur Vorsorge müssen von Gefahrensituationen gibt es zum Schutz beispielsweise den Leinenzwang für Hunde. An Orten, wo auch Kinder spielen, können herumlaufende Hunde zur potenziellen Gefahr werden.
Zukünftige Hundehalter fragen sich natürlich, wie die Hundehaftpflicht in Deutschland geregelt ist. Hier hat jedes Bundesland seine eigenen Regelungen. Einige der Länder verlangen eine Hundehaftpflichtversicherung, andere wiederum nicht. Teilweise ist die Hundehaftpflicht nur für die sogenannten Listenhunde bzw. Kampfhunde erforderlich.
Welche Länder haben sich für die Hundehaftpflicht entschieden?
Berlin, Hamburg, Thüringen, Sachsen-Anhalt und Niedersachsen verlangen mittlerweile obligatorisch eine Hundehaftpflichtversicherung. Hier ist die Versicherung bindend für den Hundehalter. In allen anderen Bundesländern ist die Versicherung auf freiwilliger Basis. Diese Regelung gilt für alle Hunderassen ausgenommen von Kampfhunden oder Hunden, die als gefährlich oder auffällig gelistet werden. Da diese Regelungen nicht einheitlich sind, hat hier jeder Hundehalter die Pflicht, sich vor dem Erwerb eines Hundes über die jeweilige Hundehaftpflicht zu informieren.
Unabhängig davon, ob im jeweiligen Bundesland eine Haftpflicht für den Hund vorgeschrieben ist, haftet jeder Hundehalter laut Gesetzbuch, Paragraf 833 für jeden Schaden, den sein Hund anrichtet. Angefressene Möbelstücke, verunreinigte Teppiche im Hause von Freunden oder verletzte Personen mit Krankenhausaufenthalt – für jeden, dieser vom Hund verursachten Schäden, wird der Hundehalter in die finanzielle Pflicht genommen.
Bevor ein Schaden durch den Hund entsteht – Absichern!
Da die Kosten für die Hundehaftpflicht von Rasse zu Rasse unterschiedlich sind, lohnt sich vor dem Abschluss ein Überblick auf Vermittlerportalen wie comfortplan.de, verivox.de oder tarifcheck24.com. Hier finden Hundehalter individuelle Konditionen für einen Abschluss. Auch Hundebesitzer, die in einem Bundesland ohne bindende Versicherung leben, sollten sich darüber im Klaren sein, dass ein Personenschaden durch den eigenen Hund schnell zu sechsstelligen Beträgen anwachsen kann.