Tätigkeit von Hundeschulen im Lockdown

   Tätigkeit von Hundeschulen im Lockdown

Bild von Katrin B. auf Pixabay

  Bei nachstehendem Text handelt es sich um eine Pressemeldung des BHV (Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V.). Weitere Informationen findet Ihr am Ende des Artikels.

Hofheim, 22.01.2021 Viele Hundeschulen sind durch die aktuellen Maßnahmen zur Eindämmung der Covid-19-Pandemie betroffen und durch die Einschränkungen und mitunter Verbot ihrer Tätigkeit in ihrer Existenz bedroht.

Die meisten Hundeschulen dürfen nicht mehr oder nur noch sehr eingeschränkt arbeiten. In der Praxis bedeutet dies, dass HundehalterInnen keine oder nur sehr eingeschränkte Möglichkeit haben, ihre Hunde unter fachgerechter Anleitung zu erziehen und auszubilden.

Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund von Bedeutung, dass im sogenannten „Coronajahr“ deutlich mehr Welpen und Hunde angeschafft oder aus Tierheimen geholt wurden, als zu anderen Zeiten üblich und Bedarf und Nachfrage entsprechend groß sind. Werden diese nicht sach- und fachgerecht durch Sozialisation, Erziehung und Ausbildung begleitet und angeleitet, befürchten wir für die kommenden Monate große Probleme und ggf. Gefahren für das Zusammenleben von Hunden und Menschen im privaten wie im öffentlichen Bereich.

Hundetrainer/-innen, Hundeerzieher/-innen und Verhaltensberater/-innen nehmen durch ihre Tätigkeit in der Hundeerziehung eine wichtige Rolle in der Gesellschaft ein. Sie unterstützen Hundebesitzer/-innen beim artgerechten Umgang mit ihrem Hund und leisten so einen Beitrag zur Vermeidung von Gefahrensituationen im öffentlichen sowie im häuslichen Bereich.

Training wäre gerade jetzt für Halter/-innen wichtig, insbesondere für Erst-Hundehalter/-innen, Welpenbesitzer/-innen, Besitzer/-innen von Tierschutzhunden, Problem- und Listenhunden. Fehlendes Training und fehlende Sozialisierung hat für die Hunde unter Umständen gravierende Folgen für die Entwicklung, Erziehung und Ausbildung mit entsprechenden Konsequenzen für Zusammenleben und Sicherheit von Mensch und Hund im privaten wie im öffentlichen Bereich.

Die Risiken sind umso größer, je weniger Erfahrung HundehalterInnen mitbringen. Hinzu kommt die Gefahr, durch Unkenntnis und/oder Überforderung bei Erziehung und Ausbildung auf aversive Methoden zurückzugreifen, wenn Besitzer/-innen nicht fachkundig angeleitet werden.

Zur Begründung für das Verbot von Hundeschulkursen und zum Teil von Einzelunterricht wird in vielen Fällen die Einstufung der Betriebe als Bildungs- oder Freizeitbetriebe angeführt.

Jedoch sind in der europäischen Klassifikation der Wirtschaftszweige, den sogenannten NACE-Codes, Tiertrainer/-innen unter dem Code 9609042 und  Hundeschulen unter dem Code 9609043 (Abrichten von Tieren / Hundeschulen) in der Kategorie 96 „Erbringung von sonstigen persönlichen Dienstleistungen“,  aufgeführt:

https://www.ihk-bonn.de/fileadmin/dokumente/Downloads/Service/Klassifikation_WZ_2008.pdf

Daher unsere nachdrückliche Bitte an die Politiker, die dringend erforderlichen Einzel- und – wo möglich –  Gruppentrainingsstunden unter Einhaltung der Hygieneregeln und dem „social distancing“ zuzulassen, damit unsere Hundeschulen weiter präventiv im Sinne eines guten und gefahrlosen Umgangs von Menschen mit Hunden tätig sein können.

Weitere Informationen über das Bildungsangebot der BHV Akademie erhält man unter www.hundeschulen.de oder www.bhv-akademie.de

BHV (Berufsverband der Hundeerzieher/innen und Verhaltensberater/innen e.V.)
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