Tierquälerei auf der Veddel – Rüde mit Tumor ausgesetzt

   Ottos Lebenserwartung ist leider nur noch eingeschränkt, da ihm lange nicht geholfen wurde.

Foto: © Hamburger Tierschutzverein von 1841 e.V.

  Bei nachstehendem Text handelt es sich um eine Pressemeldung des Hamburger Tierschutzvereins. Weitere Informationen findet Ihr am Ende des Artikels.

18. Mai 2020 – Ein weiterer Fall von schwerer Tierverwahrlosung beschäftigt derzeit den Hamburger Tierschutzverein (HTV) und seine Tierschutzberatung. In der Nacht vom 4. auf den 5. Mai 2020 wurde ein alter Mischlingsrüde mit einem Tumor im Nacken auf der Veddel gefunden. Wer kennt ihn oder seine Halter*innen? Der HTV hat Strafanzeige gestellt und setzt für Hinweise, die zur Ermittlung der Halterin oder des Halters führen, eine Belohnung von 500 Euro aus.

Der alte Mischlingsrüde Otto, wie wir ihn genannt haben, hatte großes Glück im Unglück: Als er in der Nacht vom 4. Mai (Montag) auf den 5. Mai 2020 auf der Veddel umherirrte, wurde er von einem aufmerksamen Passanten und dessen Lebensgefährtin aufgegriffen. Sie fanden ihn gegen 0:40 Uhr an der Aral Tankstelle in der Peutestraße 2. Woher Otto kommt und warum er nachts zwischen Industriegebiet und Elbbrücken allein unterwegs war, ist völlig unklar. Das verletzte Tier ließ sich glücklicherweise problemlos mit etwas Essen in den Kofferraum des Paares locken und konnte noch in der Nacht umgehend im Tierheim Süderstraße vom HTV aufgenommen und versorgt werden.

Warum musste Otto leiden?

Der Zustand des etwa 12-jährigen Rüden war erschreckend: Otto war abgemagert, sein Fell hochgradig verschmutzt und verfilzt. Das Schlimmste jedoch war: In seinem Nacken hatte der Senior einen faustgroßen, ulzerierenden Tumor, der bereits aufgeplatzt war. Das Fell um den Tumor, die Ohren und die Partie vom Hals bis zum Brustkorb wiesen hochgradige Verschmutzungen auf und waren durch Blut sowie Eiter des Tumors verkrustet. Nach Einschätzung der HTV-Tierärztinnen musste Otto elendig leiden, weil eine dringend notwendige medizinische Behandlung ganz offensichtlich über einen langen Zeitraum nicht vorgenommen und der Rüde stark vernachlässigt worden war. HTV-Tierärztin Larissa Hofmann erläutert: „Ottos Zustand war kritisch, er hatte große Schmerzen. Nach der Eingangsuntersuchung haben wir ihn daher umgehend operiert, der Tumor wurde entfernt und eine Schmerzmittel- und Antibiotikabehandlung eingeleitet.“ Sie betont: „Der Tumor ist leider bösartig und Ottos Lebenserwartung daher eingeschränkt. Wäre der Hund frühzeitig medizinisch behandelt worden, hätte dies wahrscheinlich vermieden werden können.“ Da bei dem Senior zudem auffällige Herzklappengeräusche feststellt wurden, erhält er alsbald noch eine Untersuchung bei einem fachkundigen Kardiologen und erholt sich derweil in der Obhut des Tierheims Süderstraße.

Wer kann Hinweise geben?

Bisher hat sich niemand beim HTV gemeldet, der den Rüden vermisst, und auch die Recherchen der HTV-Tierschutzberatung brachten leider keine weiteren
Erkenntnisse zum Halter oder der Halterin.
Aufgrund der Auffindesituation und da Otto keinen Mikrochip hat, der auf seine Herkunft schließen lässt, muss davon ausgegangenen werden, dass der Rüde ausgesetzt wurde. Da in diesem Fall aufgrund des Gesundheitszustandes von Otto beim Auffinden ein besonders schwerer Fall von Aussetzung vorliegt, hat der HTV Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt und für Hinweise, die zur Ergreifung der Täter*innen führen, eine Belohnung in Höhe von 500 Euro ausgesetzt.
Wer hat in der Nacht von Montag, den 4. Mai, auf Dienstag in der Nähe der Peutestraße 2 (Aral Tankstelle) bis 00:40 Uhr auffällige Personen oder auffällige Handlungen von Personen beobachtet? Wem kommt Otto bekannt vor – oder wer weiß, dass ein entsprechender Hund seit dem genannten Zeitpunkt nicht mehr in seinem bisherigen Zuhause ist? Bitte wenden Sie sich umgehend an die Tierschutzberatung des HTV: telefonisch unter der 040 211106-25 montags bis freitags von 10 bis 14 Uhr oder per E-Mail an tierschutzberatung@hamburger-tierschutzverein.de.

Das Aussetzen eines Tieres stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann gemäß § 18 Abs. 1 Nr. 4 TierSchG mit einer Geldbuße bis zu 25.000 Euro bestraft werden. Im Einzelfall, wenn der Tod oder schwere Verletzungen des Tieres durch die Umstände der Aussetzung billigend in Kauf genommen werden oder das Tier durch die Aussetzung und deren Folgen sogar zu Tode kommt, handelt es sich um eine Straftat gem. § 17 TierSchG. Diese kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Allgemein gilt: Niemand muss ein Tier solchem Leiden aussetzen! Egal, aus welchen Gründen man sich nicht mehr um das eigene Haustier kümmern kann oder will – in jedem Fall sollte man sich Hilfe bei einem Tierschutzverein oder Ähnlichem suchen, um dem Tier unnötige Leiden und Schmerzen zu ersparen.

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