Illegaler Welpenhandel: Verurteilte Tierärztin muss für neun Monate ins Gefängnis

   Illegaler Welpenhandel: Verurteilte Tierärztin muss für neun Monate ins Gefängnis
  Bei nachstehendem Text handelt es sich um eine Pressemeldung der Tierschutzorganisation VIER PFOTEN. Weitere Informationen findet Ihr am Ende des Artikels.

VIER PFOTEN fordert mehr Sicherheit beim Online-Handel mit Tieren

Hamburg/Zweibrücken, 23. Juni 2020 – Im Revisionsverfahren gegen eine Bornheimer Tierärztin, die mehrere Hunde, Katzen und Kängurus nicht artgerecht gehalten und kranke Welpen über Online-Plattformen verkauft hat, ist nun ein endgültiges Urteil gesprochen worden. Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken verurteilte die Tierärztin Dr. S. wegen Tierquälerei zu neun Monaten Haft ohne Bewährung. VIER PFOTEN begrüßt die Entscheidung als wichtiges Signal für den Tierschutz und fordert die Bundesregierung auf, den Online-Handel mit Tieren endlich sicherer zu machen.

„Dass in diesem Fall ausgerechnet eine Tierärztin hilflose Tiere aus reiner Profitgier gequält und verkauft hat, ist besonders verwerflich und zeigt die Abgründe des illegalen Welpenhandels“, sagt Birgitt Thiesmann, Expertin für illegalen Welpenhandel bei VIER PFOTEN. „Der Fall zeigt, dass das skrupellose Geschäft mit Welpen überall stattfindet – in jedem Dorf, in jeder Stadt und manchmal sogar beim Tierarzt. Solange Verkäufer auf Online-Plattformen nicht verifiziert sind und die Herkunft der Tiere nicht zuverlässig durch eine Registrierungspflicht zurückverfolgt werden kann, wird der illegale Welpenhandel ungehindert weitergehen. Deswegen fordert VIER PFOTEN die Politik sowie die Kleinanzeigenportale dringend zum Handeln auf.“

Hintergrund

Im April 2017 fand die Polizei bei der verurteilten Tierärztin aus Bornheim 44 extrem verwahrloste Hunde, 18 Katzen und drei Kängurus im dunklen Keller eines unbewohnten Hauses. Die Veterinärin hatte die Tiere nicht nur unter katastrophalen Bedingungen gehalten, sondern verkaufte zusätzlich noch Welpen aus zweifelhafter Herkunft auf Online-Portalen. Eine Hundebesitzerin, die einen Welpen von der Tierärztin gekauft hatte, hatte VIER PFOTEN kontaktiert, nachdem der Hund an der Infektionskrankheit Parvovirose gestorben war. „Parvovirose ist ein typisches Anzeichen dafür, dass ein Hund aus dem illegalen Welpenhandel stammt. Nachdem uns die Käuferin kontaktiert hat, haben wir alle Hebel in Bewegung gesetzt, damit der Händlerin das Handwerk gelegt wird. Wir sind froh, dass diese Frau nun die Konsequenzen tragen muss“, so Thiesmann.

Zunächst war die Tierärztin 2018 zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. In einem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Landau wurde die Strafe 2019 zu neun Monaten ohne Bewährung reduziert. Außerdem durfte die Veterinärin vier Jahre lang weder Tiere halten noch betreuen. Gegen dieses Urteil waren die Angeklagte und die Staatsanwaltschaft in Revision gegangen, die jetzt vom Oberlandesgericht Zweibrücken abgewiesen wurde.

Weitere Informationen über den illegalen Welpenhandel finden Sie hier.

Der Online-Handel mit Tieren muss sicherer werden. Unterstützen Sie unsere Petition.

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